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Überlange Verfahrensdauer an Brandenburger Gerichten - Danny Eichelbaum: Justizminister Schöneburg muss endlich wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Verfahrensdauer an Brandenburgs Gerichten ergreifen

Laut Medienberichten musste das Land Brandenburg bislang in fünf Fällen Entschädigungen zahlen, weil Prozesse zu lang gedauert haben. Am morgigen Donnerstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über Schadensersatz bei einem erneuten Fall mit überlanger Verfahrensdauer.

Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Die aktuelle Verfahrensdauer bei den Verwaltungs-, Finanz-, und Sozialgerichten in Brandenburg ist absolut unbefriedigend. Besonders in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die Lage dramatisch. Brandenburg trägt hier in puncto Verfahrensdauer bundesweit die rote Laterne. Es ist die Aufgabe des Justizministers, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Bürger und Unternehmer in Brandenburg schnell zu ihrem Recht kommen. Dies gilt insbesondere für die Verwaltungsgerichte, in denen staatliche Entscheidungen überprüft werden. Hier darf es keine Verschleppung und Verzögerung von gerichtlichen Entscheidungen geben!

Das Land Brandenburg wird dem Grundsatz einer zügigen Rechtsprechung zunehmend weniger gerecht. Das Wahlversprechen von Rot-Rot, die Verfahrensdauer an den Brandenburger Gerichten spürbar zu senken, ist kläglich gescheitert. Stattdessen steigt die Zahl der Entschädigungsklagen gegen das Land Brandenburg wegen der überlangen Verfahrensdauer an den Gerichten.

Justizminister Schöneburg muss endlich wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Verfahrensdauer an Brandenburgs Gerichten ergreifen.

Die Erhöhung der Stellen für Proberichter ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Justiz in Brandenburg braucht keine Placebomaßnahmen, sondern langfristige Personalentwicklungskonzepte. Hierzu gehört eine Personalausstattung der Brandenburger Gerichte nach dem bundeseinheitlichen Personalbedarfssystem Pebb§y. An den Gerichten fehlen vor allem Rechtspfleger und Justizbeschäftigte im nichtrichterlichen Bereich. Das muss sich dringend ändern!"

 

Zum Hintergrund
Jeder Bürger hat nach der Brandenburgischen Landesverfassung (Art. 52 IV 1) ein Grundrecht auf ein zügiges Gerichtsverfahren.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist der Staat verpflichtet, sein Gerichtssystem so zu organisieren, dass Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist erledigt werden können.
Das Brandenburger Verfassungsgericht kritisierte bereits im Dezember 2009 die Verfahrensdauer bei den Verwaltungsgerichten und die Personaleinsparungen bei den Gerichten.

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