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Aufklärung zu rechtsextremistischen Veröffentlichungen eines JVA-Häftlings - Danny Eichelbaum: Gründliche Aufklärung gefordert / Justizminister Schöneburg muss im Rechtsausschuss Rede und Antwort stehen

Laut Medienberichten konnte der Rechtsextremist Horst Mahler aus der JVA Brandenburg a. d. Havel an einer Hetz-Schrift arbeiten und sogar im Internet veröffentlichen.

Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu:

„Der Fall muss gründlich aufgeklärt werden. Die Erstellung und Verbreitung extremistischer Schriften, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen können, müssen unbedingt unterbunden werden.
Auf unseren Antrag muss Justizminister Schöneburg im nächsten Rechtsausschuss zu den rechtsextremistischen Umtrieben von Horst Mahler in der JVA Brandenburg a. d. Havel Rede und Antwort stehen. Es ist unverständlich, dass ein solch berüchtigter Rechtsextremist aus der Haft eine Plattform für seine Hasstiraden bekommt. Es stellt sich die Frage, ob der rechtsextremistische Gefangene eine Sonderbehandlung erhielt. Dies ist nicht der erste Vorfall in einer Brandenburger JVA: Im Jahr 2012 hat zum Beispiel der Neonazi Christian W. aus der JVA Luckau-Duben heraus mit einem Mobiltelefon einen Jugendlichen bedroht.

Wegen des Personalmangels im Brandenburger Strafvollzug scheint es offenbar nicht mehr möglich zu sein, die Straftäter in den Brandenburger Strafvollzugsanstalten auf kriminelles Handeln hinreichend zu kontrollieren. Minister Schöneburg muss den Justizvollzugsanstalten das Personal zur Verfügung stellen, welches für die Sicherheit in den Gefängnissen benötigt wird."

Zum Hintergrund
Die nächste Sitzung des Rechtsausschusses findet am 22. August statt. Auf Antrag der CDU-Fraktion wird auch folgender Punkt behandelt: „Erstellung einer rechtsextremistischen Publikation in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg a. d. Havel".

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