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Landesregierung verwehrt Anwohnern des Flughafens BBI finanzielle Unterstützung für Klagen

Die Brandenburger Landesregierung wird potenziellen Klägern gegen den Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ und somit weder klagenden Anwohnern noch dem Bürgerverein Brandenburg-Berlin eine finanzielle Unterstützung gewähren. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum hervor. Hierzu erklärt Danny Eichelbaum MdL:

Die Antwort der Brandenburger Landesregierung ist eine Ohrfeige für die klagenden Umlandgemeinden und die Anwohner des zukünftigen Flughafens BBI.  Noch am 15.11.2009 hat die verkehrspolitische Sprecherin der Linkspartei, Kornelia Wehlan MdL, öffentlich verkündet, sie wird sich für eine finanzielle Unterstützung der Kläger beim Land einsetzen. Aber außer Spesen, war nichts gewesen.


Wenn die Landesregierung meint, sie hätte mit dem Lärmschutzkonzept eine „ rechtmäßige und ausgewogene Entscheidung getroffen, „ die niemanden –im Vergleich zur bisherigen Regelung schlechterstellt, so befindet sie sich auf dem rechtspolitischen Holzweg.

Das Brandenburger Verkehrsministerium hat die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes zur Einhaltung des Nachtflugverbotes unterlaufen. 103 begründungslos genehmigte Nachtflüge sind absolut unzumutbar und unterlaufen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Wer so mit Recht und Gesetz umgeht, verspielt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger auf den Rechtsstaat.

Angesichts von bisherigen Prozesskosten für das Land Brandenburg in Höhe von 1 Mio. Euro und des hohen Prozessrisikos ist die Landesregierung aufgefordert, umgehend den Dialog mit den klagenden Umlandgemeinden zu intensivieren, um weitere Klagen zu verhindern. Die finanziellen Mittel, die das Land bei weiteren Gerichtsverfahren tragen müsste, sind vermeidbar und wären in anderen Projekten besser angelegt.

Um die Anforderungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zu erfüllen, muss das Land Änderungen bei den Nachtflugregelungen vornehmen. Dies ist jetzt noch möglich, da sich der Planergänzungsbeschluss im Auslegungsverfahren befindet und noch nicht rechtskräftig geworden ist. Der Flughafen BBI und die Anwohner der Umlandgemeinden benötigen endlich Rechtssicherheit."

 

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