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Eichelbaum: „Bei der Reform der Sicherungsverwahrung darf es keine Tabus geben“

Als verbesserungsfähig hat der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum, die heute vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zur Reform der Sicherungsverwahrung bezeichnet. Aus seiner Sicht müsse die Möglichkeit zur Sicherungsverwahrung nicht eingeschränkt, sondern erweitert werden, sagte der CDU-Rechtsexperte. „Wir müssen die Opfer und das Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit in den Vordergrund stellen und nicht die Täter schützen. In erster Linie muss dafür gesorgt werden, dass hochgefährliche Straftäter hinter Gittern bleiben.“

Wie Eichelbaum sagte, dürfe es bei der Überarbeitung und Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung keine Tabus geben. Deshalb müssten aus seiner Sicht auch elektronische Überwachungssysteme geprüft werden. Der CDU-Politiker verwies darauf, dass in Hessen bereits seit 10 Jahren Erfolge mit dem Instrument der elektronischen Fußfessel verzeichnet würden.

„Die Maßnahme könnte bei solchen Straftätern Anwendung finden, die unter Auflagen aus der Haft entlassen werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage für eine Sicherungsverwahrung gibt“, sagte Eichelbaum.

Gleichzeitig forderte der CDU-Rechtsexperte, dass das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jüngst bestätigte Abstandsgebot zwischen dem Vollzug der Strafe und dem Vollzug der Sicherungsverwahrung schnell in Brandenburg umgesetzt wird. Wie Eichelbaum betonte, müssten dabei die Therapieangebote und damit die Verringerung der Rückfallquote der Straftäter und nicht linke Resozialisierungsträume im Mittelpunkt stehen. „Es ist doch den Bürgern unseres Landes nicht zu vermitteln, dass sich einige linke Rechtspolitiker scheinbar mehr für das Wohlergehen und die Freizeitangebote von Straftätern interessieren, als für die Sicherheit der Gesellschaft“, sagte Eichelbaum.

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