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Mindestens 39 ehemalige Stasi-Mitarbeiter im höheren Dienst der Landesbehörden beschäftigt - Eichelbaum: Stasi-Überprüfung aller Behördenleiter und Richter notwendig!

Zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur Stasi-Überprüfung in den Landesbehörden Brandenburgs erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum:

„Noch immer sind mindestens 39 ehemalige Stasi-Mitarbeiter im höheren Dienst der Brandenburger Landesbehörden tätig. Davon 16 in den Polizeipräsidien, ein Stasi-Mitarbeiter in der Fachhochschule der Polizei und ein Mitarbeiter im höheren Dienst des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Die Antwort der Landesregierung ist ein Beleg für die berechtigte Kritik des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, bezüglich der fehlenden Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit in Brandenburg. Sie untermauert die Aussagen des Gutachtens von Gisela Rüdiger und Dr. Hanns-Christian Catenhusen für die Enquete-Kommission des Landtages zur Übernahme von Stasi-Mitarbeitern in den Öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg.

Die Landesregierung räumt selbst ein, dass es keine einheitliche Überprüfungspraxis in den Ministerien gegeben hat. Der Wirtschaftsminister Ralf Christoffers und Finanzminister Helmuth Markov (beide Linke) wissen noch nicht einmal, wie viele Beschäftigte in ihren Häusern früher für die Stasi tätig waren. In der Staatskanzlei sind die Überprüfungen „nicht mehr zu rekonstruieren“. Fakt ist, die Stasi-Überprüfung in den Landesministerien war lückenhaft, unvollständig und nicht einheitlich. Es war und ist dem Zufall überlassen, wer und wie ein Beschäftigter in Brandenburg auf eine Stasi-Tätigkeit überprüft wird.

Der Ministerpräsident ist aufgefordert, entsprechend dem StUG alle Behördenleiter und Richter in Brandenburg auf eine Stasi-Tätigkeit überprüfen zu lassen. Dies erfordert die politische Selbsthygiene in Brandenburg. Insbesondere Justizminister Schöneburg sollte endlich seinen Widerstand gegen eine Überprüfung der Richter aufgeben. Eine rechtlich mögliche Überprüfung aller Brandenburger Richter würde helfen, das Vertrauen der Bürger in die Brandenburger Justiz zu stärken und die Richterschaft vor ungerechtfertigten Vorwürfen in Schutz zu nehmen.

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