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Zur heutigen Justizministerkonferenz. Eichelbaum: Nachträgliche Sicherungsverwahrung muss beibehalten werden

Zur heute stattfindenden Justizministerkonferenz erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Das Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung muss beibehalten werden, auch und gerade im Jugendstrafrecht. Der Staat hat den Verfassungsauftrag, die Allgemeinheit vor gefährlichen Schwerverbrechern zu schützen. Aus Gründen des präventiven Opferschutzes ist es nicht zu verantworten, Gewaltstraftäter zu entlassen, bei denen sich erst während des Strafvollzuges herausstellt, dass sie hochgefährlich sind. Hier dürfen keine Sicherheitslücken entstehen.

Der Schutz der Bevölkerung muss Vorrang vor dem Freiheitsrecht von Schwerverbrechern haben."

Eichelbaum weiter: „Brandenburg sollte sich diesbezüglich der Initiative der Länder Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt anschließen. Bisher hat Brandenburg noch keinen einzigen Schritt im eigenen Land unternommen, um die Sicherungsverwahrung in Brandenburg verfassungskonform zu gestalten. Noch immer werden Sicherungsverwahrte, wie Straftäter untergebracht, noch immer gibt es keine Therapieunterbringung für Sicherungsverwahrte, noch immer keinen Verbund mit anderen Ländern bei der Sicherungsverwahrung und noch immer ist Brandenburg nicht der elektronischen Überwachungsstelle der Länder beigetreten. Es wird Zeit, dass Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) seine Hausaufgaben macht und nicht nur ideologische Debatten zur Sicherungsverwahrung führt."

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