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Anhörung elektronische Fußfessel - Dieter Dombrowski / Danny Eichelbaum: Elektronische Fußfessel ist ein Baustein für mehr Sicherheit in Brandenburg

Im Hauptausschuss des Landtages Brandenburg  gab es heute eine Anhörung zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle.

Dazu sagt Dieter Dombrowski, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion und Mitglied des Hauptausschusses:

»Die heutige Anhörung der Sachverständigen hat gezeigt, dass die elektronische Fußfessel ein Baustein für mehr Sicherheit in Brandenburg ist. Mit der elektronischen Fußfessel wird es künftig auch in Brandenburg möglich sein effektiv zu überwachen, ob sich entlassene Straftäter an die gerichtlichen Weisungen zum Nichtbetreten bestimmter Verbotszonen, zum Beispiel von Schulen und Kindergärten, halten.

Der Beitritt zum Staatsvertrag muss nun endlich vom Landtag beschlossen werden. An der Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Brandenburg führt kein Weg vorbei.«

Danny Eichelbaum, Rechtsexperte der CDU-Fraktion, sagt:

»Wir haben Justizminister Volkmar Schöneburg ( Linke) mehrfach aufgefordert, endlich auch in Brandenburg die rechtlichen Voraussetzungen für die Überwachung von entlassenen gefährlichen Schwer- und Sexualstraftätern zu schaffen. Er hat sich lieber mit seinen Hafturlaubsträumen beschäftigt, als die Überwachung von entlassenen Schwer-und Sexualverbrecher im Einklang mit den anderen Bundesländern zu verbessern.

Wir setzen uns dafür ein, dass Fußfesseln nicht als Ersatz für Freiheitsstrafen eingesetzt werden. Der beste Schutz ist immer noch die geschlossene Unterbringung von gefährlichen Schwer- und Sexualstraftätern. Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, muss diese auch verbüßen.«

 

Zum Hintergrund

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden und damit geltendes Recht, nur in Brandenburg kann sie von den Gerichten noch nicht zur Überwachung von entlassenen Schwer-und Sexualverbrechern verhängt werden. Internationale und nationale Modellversuche in den USA, in England, in Frankreich, in den Niederlanden, in der Schweiz oder in Hessen haben gezeigt, dass die elektronische Fußfessel eine erfolgreiche Sanktions- und Überwachungsform darstellt.

Die zentrale Überwachung von entlassenen Straftätern durch die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder spart die Kosten der Haftunterbringung und schont die personellen Ressourcen der Polizei. Allein für die Überwachung eines entlassenen Sicherungsverwahrten sind in Brandenburg 20 Polizeibeamte notwendig.

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