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Wegfall der nachträglichen Sicherungsverwahrung stoppen - Danny Eichelbaum: Opferschutz und Sicherheit der Bevölkerung müssen im Mittelpunkt stehen

Zum gestern vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung sagt Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:

„Das Gesetz stellt den Täter zu sehr in den Mittelpunkt und berücksichtigt den Opferschutz nicht ausreichend. Der im Gesetz vorgesehene Wegfall der nachträglichen Sicherungsverwahrung ist ein großer Fehler und führt zu weiteren Sicherheitslücken. Zukünftig können demnach Schwerstverbrecher, bei denen die konkrete Gefährlichkeit oder psychische Störungen erst während der Strafhaft festgestellt werden, nicht mehr nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden. Es darf nicht sein, dass Schwerst- und Sexualverbrecher, die ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen, auf freien Fuß kommen und erneut Straftaten begehen können.

Wir fordern einen Paradigmenwechsel im Strafvollzug. Der Opferschutz und die Sicherheit der Bevölkerung und nicht die Interessen der Straftäter müssen bei der Verabschiedung neuer Strafvollzugsgesetze höchste Priorität eingeräumt werden. Dies ist beim vorliegenden Gesetz nicht der Fall. Hier muss dringend nachgebessert werden. Der Bundesrat muss den Wegfall der nachträglichen Sicherungsverwahrung stoppen!“

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