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Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz - Danny Eichelbaum: Experten bestätigen Sicherheitsbedenken der CDU - Opferschutz muss vor Täterschutz gehen

Heute fanden im Rechtsausschuss des Landtags Brandenburg die Anhörungen zum Brandenburgischen Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz statt. Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu:

,,Die Anhörung hat heute eindrucksvoll bestätigt, dass die beiden Gesetzentwürfe der rot-roten Landesregierung nicht zu mehr, sondern zu weniger Sicherheit in Brandenburg führen werden. Die Sicherheitsbedenken der CDU wurden bestätigt. 

Der Opferschutz und die Interessen der Opfer werden in beiden Gesetzen nicht berücksichtigt. Brandenburg bekommt mit den vorgesehenen Vollzugslockerungen das täterfreundlichste Strafvollzugsgesetz. In keinem anderen Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland können Schwerverbrecher so leicht und so schnell in den Genuss von Hafturlaub kommen. Das Strafvollzugsgesetz ist ein Schlag ins Gesicht der Kriminalitätsopfer.

Ein solcher Weichspülvollzug. gefährdet die Bevölkerung und wird zu keiner besseren Resozialisierung der Straftäter führen. Justizminister Schöneburg (Linke) wird mit beiden Gesetzentwürfen Schiffbruch erleiden. 

Er wird mit immer weniger Personal seine anspruchsvollen Resozialisierungsmaßnahmen und Diagnoseverfahren sowohl im Strafvollzug als auch in der Sicherungsverwahrung nicht umsetzen können. Allein bis 2014 plant die Landesregierung, 169 Stellen im Strafvollzug abzubauen.

Die CDU lehnt beide Gesetzentwürfe kategorisch ab."

Zum Hintergrund:

Seit dem 1. September 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug bei den Ländern. In Brandenburg gibt es bereits das Brandenburgische Jugendstrafvollzugsgesetz vom 18. Dezember 2007 und das Brandenburgische Untersuchungshaftvollzugsgesetz vom 16. Juli 2009. Das neue Justizvollzugsgesetz fasst alle Regelungen zum Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft zusammen.

Das Brandenburgische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen und Leitlinien des Bundes konkretisieren.

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