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Die Richter und das Geld für Vereine - Opferfonds soll freie Vergabe beenden

Von Ulrich Thiessen Potsdam (MOZ) Brandenburgs Richter und Staatsanwälte haben 2014 rund 1,8 Millionen Euro aus Bußgeldern und Auflagen verteilt. Die knappe Hälfte ging an das Land, der Rest an gemeinnützige Vereine. Im Parlament regt sich Widerstand gegen diese Handhabung. Eine Liste von 1500 geprüften, gemeinnützigen Vereinen steht den Richtern an Amtsgerichten und Landgerichten sowie den Staatsanwälten zur Verfügung. Wird eine Verfahren gegen Geldauflage eingestellt, kann der Jurist entscheiden, ob die Summe der Landeskasse zugute kommt oder einem der Vereine.

Letztere wenden sich auch oft mit persönlichen Schreiben an Richter, um diese für sich zu gewinnen. Eine in dieser Woche vom Oberlandesgericht veröffentlichte Liste derjenigen Empfänger, die 2014 mehr als 1000 Euro erhielt, listet Vereine wie den Weißen Ring auf, der sich um Opfer von Straftaten kümmert (er erhielt 29 000 Euro) oder einen Verein für Bewährungshilfe in Neuruppin (5000 Euro). Tierschutzvereine und mehre Kindereinrichtungen finden sich unter den Begünstigten wie auch international agierende Hilfsorganisationen. Allerdings profitieren auch Vereine außerhalb Brandenburgs von den Bußgeldern. Ein Verein "Frauen helfen Frauen" in Stuttgart erhielt in den beiden vergangenen Jahren rund 8000 Euro. Er betreibt nach eigener Aussage ein Frauenhaus in der baden-württembergischen Landeshauptstadt, ein Engagement in Brandenburg gibt es nicht. Ein gleichnamiger Verein in Fürstenwalde, der ebenfalls ein Frauenhaus unterhält, erhielt zuletzt 50 Euro, wie eine Mitarbeiterin erklärte.

Auch viele Berliner Vereine werden von den Brandenburgischen Richtern bedacht. Allen voran die Berliner Parkeisenbahn in der Wuhlheide. Der Präsident des Oberlandesgerichtes, Wolfgang Kahl, hält das Prinzip der freien Vergabe von Bußgeldern für richtig. Natürlich sei ein Missbrauch nicht ausgeschlossen, beispielsweise wenn ein Richter den Reitverein seiner Tochter mit Geldern bedenkt, räumt Kahl ein. Die Veröffentlichung der Liste sei ein Beitrag zur Transparenz. In der Regel würden die Geldauflagen in Vereine fließen, die einen Zusammenhang zur Tat haben - bei Verkehrsvergehen beispielsweise die Verkehrswacht, bei Umweltfreveln Naturschutzverbände. In dieser Hinsicht sei die Zahlung an einen bestimmten Adressaten Teil der Buße, argumentiert auch Matthias Deller, Vorsitzender des Richterbundes in Brandenburg. Er verteidigt die Praxis als Teil der richterlichen Unabhängigkeit. Und genau das könnte sich ändern.

Die Koalitionsfraktionen von SPD und Linker haben vereinbart, in dieser Legislaturperiode einen Opferfonds zu etablieren, der sich aus den Geldbußen speist. Nach Hamburger Vorbild soll ein Ausschuss aus Juristen und Politikern entscheiden, welche Vereine von den Geldern profitieren. Die CDU hatte schon in der letzten Legislaturperiode einen solchen Fonds gefordert. Damit ließe sich Geld beispielsweise für Traumaberatung und Opferbegleitung organisieren, sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum. Seiner Meinung nach können auch andere kleine Vereine zum Zuge kommen und den Richtern Spielräume für Wiedergutmachungszahlungen gelassen werden. Ein erneuter Antrag der CDU in der letzten Rechtsausschusssitzung, die Diskussion voranzutreiben, lehnten SPD und Linke jedoch ab. Von Ulrich Thiessen

Quelle: Märkische Oderzeitung, 22.05.2015

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