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Justizminister tagen in Nauen - Abfuhr für Ludwig: Keine Rente für Häftlinge

Kein Mindestlohn im Knast, keine Rente für Häftlinge, und die Ersatzhaft bleibt: Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) konnte sich als Gastgeber der Justizministerkonferenz mit umstrittenen Reformvorschlägen nicht durchsetzen.

Nauen. Kein Mindestlohn im Knast, keine Rente für Häftlinge, und die Ersatzhaft bleibt: Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) konnte sich als Gastgeber der Justizministerkonferenz mit umstrittenen Reformvorschlägen nicht durchsetzen. Mit der Zahlung von Rentenbeiträgen für die Arbeit von Gefangenen könne Altersarmut verhindert werden, warb Ludwig für seinen Vorschlag. In Brandenburg würde dies rund 2,8 Millionen Euro jährlich kosten.

Sein Amtskollege Thomas Kutschaty (SPD) aus Nordrhein-Westfalen zeigte sich skeptisch: Dort würden Kosten von rund 50 Millionen Euro im Jahr fällig. „Außerdem muss geprüft werden, ob damit wirklich soviel Leistungen erreicht werden, dass die Menschen nicht in die Grundsicherung fallen.“

Heftige Schelte von Oberstaatsanwalt a.D.

Auch die von Brandenburg geforderte Streichung von Ersatzfreiheitsstrafen fand keine Mehrheit. Bislang müssen Verurteilte, die eine Geldstrafe nicht zahlen können oder sich hartnäckig weigern, diese im Gefängnis absitzen. Das verursache Kosten von sechs Millionen Euro jährlich, begründete Ludwig die Forderung nach einer Abschaffung. Die Justizminister beschlossen schließlich, dass von einer Arbeitsgruppe alternative Strafen wie Führerscheinentzug oder Arbeitsleistungen geprüft werden sollen.

Heftige Kritik erntete Ludwig für seine Vorstoße aus Justizkreisen Zu einer Ersatzfreiheitsstrafe komme es nur nach meist langwierigen Verfahren, wenn ein Verurteilter die Zahlung einer Geldstrafe hartnäckig verweigere, erklärte der ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt von Neuruppin, Gerd Schnittcher. „Ein solches Verfahren soll jetzt auch noch belohnt werden? Welcher Dummkopf bezahlt dann noch seine Strafe. Nur einen Bruchteil eines solchen Engagements für die Täterseite wünsche ich mir seit Jahren für Opfer und Geschädigte von Straftaten“, sagte er.

Der Rechtsexperte der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, erklärte: „Brandenburg ist blamiert und der Justizminister isoliert.“

Mehr Schutz für Whistleblower, Rehabilitierung von Heimkindern

Einig waren sich die Minister darin, dass sogenannte Whistleblower besser geschützt werden sollen. Solche Hinweisgeber, die Missstände in Behörden oder Unternehmen aufdecken, kommen oft in juristische Schwierigkeiten. Zudem verlangten die Minister eine schnelle Rehabilitierung der nach dem früheren Paragrafen 175 verurteilten homosexuellen Männer.

Die Justizministerkonferenz will sich außerdem für eine Rehabilitierung von DDR-Heimkindern einsetzen, deren Eltern politische Gefangene waren. Die Minister nahmen einstimmig einen Antrag zu einer Bundesratsinitiative von Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern an. Damit soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Derzeit werden nach Angaben der Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) und Uta-Maria Kuder (CDU) Kinder nicht automatisch rehabilitiert, wenn sie nur wegen der Haft ihrer politisch verfolgten Eltern ins Heim kamen.

Willkürlich in Sippenhaft genommen

„Sie wurden mitunter willkürlich in Sippenhaft genommen, ohne dass dies in den Akten dokumentiert ist“, erklärte Lauinger, der als Richter auch Fälle von Kindern politisch Verfolgter behandelt hat. Außerdem seien viele Akten inzwischen vernichtet und Zeugen tot. Die Betroffene müssten derzeit nachweisen, dass auch ihre Unterbringung im Heim wegen politischer Verfolgung erfolgte. Das sei aber nach Jahrzehnten kaum noch leistbar, erklärten beide Minister.

Mi der angestrebten Gesetzesänderung könnten auch diejenigen, deren Antrag bereits rechtskräftig abgelehnt wurde, auf Rehabilitierung hoffen. Ohne diese können Betroffene weder eine Kapitalentschädigung noch eine Opferrente beanspruchen.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 03.06.2016

 

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