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Lange Verfahren am Landgericht - CDU kritisiert Personalpolitik in Justiz

Potsdam - Vor Kurzem noch lobten sie sich selbst. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Vize- Regierungschef Christian Görke (Linke) bescheinigten dem Land, im Vorwärtsgang zu sein. Hin zu einem sozialeren Brandenburg. Was sie nicht erwähnten: An elementarer Stelle hapert es deutlich - bei den Kernaufgaben des Rechtsstaates. Denn wegen Personalmangels und der Einsparpolitik unter der seit 2009 regierenden rot-roten Koalition aus SPD und Linke dauern Strafverfahren immer länger. Inzwischen liegen sie landesweit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Der lag 2011 bei 6,4 Monaten, 2015 bei 7,3 Monaten. Nun musste Justizminister Stefan Ludwig (Linke) in einer Antwort auf die kleine Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum zugeben: An Brandenburgs Landgerichten ist die Verfahrensdauer doppelt so hoch. Zum Beispiel in Cottbus: Im Jahr 2011 dauerte dort ein Verfahren 7,7 Monate, im Jahr 2015 waren es schon 13,9 Monate.

Noch verheerender ist die Lage am Landgericht Potsdam. Im 2011 rutschte es mit einer Verfahrensdauer von 5,9 Monaten sogar unter den Bundesdurchschnitt. Aber 2015 waren es schon 9,5 Monate, 2016 sogar 15,9 Monate - obwohl die Zahl der Verfahren dort von 2011 bis 2016 deutlich von 654 auf 393 zurückging. Eichelbaum macht dafür die „verfehlte, kopflose Personalpolitik der Landesregierung und des linken Justizministeriums“ verantwortlich. „Durch ihre Konzeptlosigkeit gefährdet die Regierung die Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung“, sagte der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion. „Für ein funktionierendes Strafverfahren bedarf es neben der Richter auch einer ausreichenden Anzahl an Staatsanwälten und Mitarbeitern des mittleren Dienstes.“ Doch an allen Stellen gebe es Personalnot. In den kommenden Jahren sei nicht nur mit erheblichen Altersabgängen zu rechnen, sondern es fehle auch an Nachwuchs. „Jahrelang hat es die Regierung versäumt, für die Ausbildung zu werben und rechtzeitig Nachwuchs einzustellen, um einen fließenden Übergang und Wissenstransfer zu ermöglichen“, so Eichelbaum. Tatsächlich ist parallel zur Zunahme der Verfahrensdauer das Personal geschrumpft worden.

Bei der größten Staatsanwaltschaft des Landes in Potsdam etwa sank die Zahl der Staatsanwälte von 80 im Jahr 2011 auf 64 im Jahr 2016. die kleinere Behörde in Neuruppin wurde leicht aufgestockt, Frankfurt (Oder) und Cottbus blieben nahezu gleich. Auch im mittleren Dienst, der an den Strafgerichten die Urteile ausfertigt und den Gerichtsbetrieb in Gang hält, ist die Zahl der Mitarbeiter gesunken. Im Jahr 2011 gab es noch 1067 Angestellte, 2016 nur noch 996. Uneinheitlich ist die Zahl der Verfahren an den Gerichten, grundsätzlich nehmen sie ab. Eine Ausnahme ist der Landgerichtsbezirk Cottbus mit den Amtsgerichten, wo es einen Verfahrensanstieg gab. Das Amtsgericht bekam dort im Jahr 2016 ganze 17 Verzögerungsrügen - ein Rekord. Bemerkenswert für das Landgericht Potsdam mit langen, aber weniger Verfahren: Dort war der Anteil der durch Deals eingestellten Verfahren im Vergleich zu den anderen Landgerichten am geringsten. In Frankfurt und Neuruppin gab es bei der Verfahrensdauer - bei hoher Deal- Rate - einen leichten Rückgang. Alexander Fröhlich

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 17.03.2017

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