info@danny-eichelbaum.de       03378 / 548 08 88

Justizminister Ludwig will Ersatzhaft abschaffen

Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) will die Ersatzhaft abschaffen. Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, wandert dafür bisher ins Gefängnis. Das verursacht laut Ludwig Kosten in Millionenhöhe. Und trifft darüber hinaus die Falschen.

Potsdam/Berlin. In Brandenburg haben nach Auskunft des Justizministeriums im vergangenen Jahr 997 Straftäter ihre Geldstrafe in der Haft abgesessen, anstatt sie zu bezahlen. Das sind sechs Prozent aller verhängten Geldstrafen. Diese Tendenz setzte sich in den ersten sechs Monaten dieses Jahres fort. Ein Haftplatz in Brandenburg kostete das Land im vergangenen Jahr pro Tag 153,52 Euro.

Um die Haftkosten zu reduzieren will Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke) die sogenannte Ersatzhaft in Brandenburg abschaffen. „Uns steht ein langer Weg bevor, aber es ist ein Prozess im Gang, der zum Erfolg führt“, sagte Ludwig am Montag bei einer Fachtagung des Berliner Vereins für Straffälligen- und Bewährungshilfe (SBH). Zwar sei es nach den Landtagswahlen mit den bundesweit veränderten parteipolitischen Konstellationen nicht einfacher geworden, seine Idee umzusetzen. Doch Ludwig setzt auf neue Partner, die er bei der nächsten Justizministerkonferenz im Herbst überzeugen will.

Eine Ersatzfreiheitsstrafe muss absitzen, wer die Tagessätze seiner Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will. Dies verursache in Brandenburg laut Ludwig hohe Kosten von sechs Millionen Euro jährlich. Der Justizminister setzt sich dafür ein, dass künftig mehr Straftäter eine Geldstrafe mit sozialer Arbeit ableisten, statt die Strafe im Gefängnis abzusitzen: Schwitzen statt sitzen. Auch weil es sich bei einem Großteil der Verurteilten um Menschen handele, die sich die Begleichung einer Geldstrafe schlicht nicht leisten können.

Hilfsangebote statt Haft

„Es gibt Menschen, denen ist mit Haft nicht zu drohen. Sie brauchen Hilfsangebote“, sagte SBH-Geschäftsführer Matthias Nalezinski. Ähnlich sah es Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne), der ebenfalls an der Konferenz teilnahm. „Wir müssen den Leuten Hilfestellungen geben, damit sie nicht Dauergäste in den Justizvollzugsanstalten werden.“ Berlin hat ähnlich wie Brandenburg eine hohe Quote von Ersatzfreiheitsstrafen im Strafvollzug. Mit einem Anteil von 18 Prozent ist Brandenburg sogar bundesweiter Spitzenreiter. 

Auf der Justizministerkonferenz in Brandenburg im Frühjahr 2016 hatte Ludwig mit seiner Forderung keine Mehrheit gefunden. In diesem Frühjahr hatte er deshalb einen Erlass in Kraft gesetzt, wonach die Strafvollstreckungsbehörden Verurteilten zunächst einen Kontakt zu einem sozialen Träger vermitteln sollen. Ziel sei es, Straftätern Wege aufzuzeigen, wie die Haft vermieden werden kann. 

Heftige Kritik an Ludwigs Vorstoß

Für seinen Vorstoß, die Ersatzfreiheitsstrafen zu streichen, hatte Ludwig heftige Kritik geerntet. Einige Justizexperten hatten etwa argumentiert, dass es zu einer Ersatzfreiheitsstrafe meist nur nach langwierigen Verfahren komme, wenn ein Verurteilter die Zahlung einer Geldstrafe hartnäckig verweigere.

Auch die CDU-Opposition im Brandenburger Landtag kritisiert den Erlass von Justizminister Stefan Ludwig zur Reduzierung von Ersatzfreiheitsstrafen scharf. „Die Abschaffung bewährter rechtsstaatlicher Strafsanktionen soll dabei nur vom Personalmangel in den Justizvollzugsanstalten ablenken. SPD und Linke dürfen nicht leichtfertig den Instrumentenkasten der strafrechtlichen Sanktionen in Brandenburg einschränken“, sagte CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum der MAZ. 

Eine Verringerung der strafrechtlichen Ahndung sei den Bürgern angesichts steigender Kriminalitätszahlen nicht zu vermitteln. „Für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe gibt es auch überhaupt keinen Regelungsbedarf. Straftäter können auch nach der derzeitigen Rechtslage jederzeit beantragen, freie Arbeit zur Tilgung einer Geldstrafe zu leisten“, so Eichelbaum.

Auch der Berliner Strafrechtsexperte und Kriminologe Heinz Corne machte auf diesen Umstand aufmerksam. Doch viele Verurteilte wüssten von solchen Angeboten nichts. „Wir müssen aus der Lebenswelt derer denken, die es betrifft, wenn ihre Post im Mülleimer landet, sie das Geschriebene nicht verstehen oder es diejenigen gar nicht erreicht, weil sie keinen Briefkasten haben.“ von Diana Bade

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 17.10.2017

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.