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Poppe rät zu Stasi-Check bei Richtern - Aufarbeitungsbeauftragte: Neue Hinweise möglich

Nach wiederholten Absagen von Brandenburgs Justizminsiter Volkmar Schöneburg (Linke) an eine erneute Überprüfung von Richtern und Staatsanwälten auf eine frühere Stasi-Mitarbeit bekommt die CDU-Landtagsfraktion nun prominente Unterstützung für ihre Forderungen. Die Landes-Aufarbeitungsbeauftragte Ulrike Poppe habe die Auffassung der Christdemokraten bestätigt, sagte CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum. „Frau Poppe hat uns mitgeteilt, dass eine erneute Überprüfung möglich ist. Sollte sich herausstellen, dass Richter bei ihrer Überprüfung Anfang der 90er Jahre gelogen haben, muss die Ernennung nach dem Richtergesetz wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen werden.“

Richter könnten nach dem Stasi-Unterlagengesetz jederzeit überprüft werden, schrieb Poppe an die CDU-Fraktion. „Um das Vertrauen in die Justiz zu stärken würde ich eine erneute Überprüfung empfehlen“, so Poppe. „Anfang der 90er Jahre war ein großer Teil der MfS-Unterlagen noch nicht erschlossen. Daher kann es durchaus möglich sein, dass sich seitdem neue Hinweise auf Stasi-Belastungen ergeben haben.“

Bekannt sind bislang drei Richter mit Stasi-Altlast. Ende vergangener Woche hat das Neuruppiner Sozialgericht Konsequenzen aus den Vorwürfen gegen eine Richterin gezogen und ihrer Kammer die Zuständigkeit für Streitigkeiten um Zahlungen der Arbeitsagentur für die Fort- und Weiterbildung von SED-Opfern entzogen. Zuvor hatte das RBB-Magazin „Klartext“ enthüllt, dass die Richterin am Sozialgericht Neuruppin Inoffizielle Mitarbeiterin (IM) der Stasi gewesen sei. Die anderen beiden Fälle gelten als weniger problematisch, die Richter haben ihren Wehrdienst bei der Stasi abgeleistet.

Justizminister Schöneburg sieht indes keinen weitere Handlungsbedarf. Er verwies darauf, dass es Anfang der 90er Jahre eine Einzelfallprüfung auf Grundlage des Einigungsvertrages gegeben habe. Diese rechtstaatlichen Entscheidungen müsse er akzeptieren. Die CDU dagegen fordert, alle Berufsrichter und ehrenamtlichen Richter erneut auf eine Stasi-Tätigkeit zu überprüfen, was Schöneburg ablehnt, weil es dafür – ohne neue Erkenntnisse – keine Grundlage gebe. Ebenso will die CDU wissen, ob und mit welchem Ergebnis die damaligen Richterwahl- und Staatsanwaltschaftsberufungsausschüsse auf eine Stasi-Tätigkeit überprüft wurden. Der Deutsche Richterbund dagegen sieht für eine erneute Überprüfung weder Anlass noch eine rechtliche Grundlage. Rechtlich habe sich nichts geändert, „lediglich die politische Bewertung ist heute eine andere“, sagte der Landesvorsitzender des Richterbundes, Matthias Deller.

Ulrike Poppe dagegen rät Schöneburg nun: „Die Politik sollte nicht immer erst darauf warten, bis die Journalisten irgendwelche neuen Erkenntnisse öffentlich machen, sondern ein eigenes Interesse an verantwortbaren Personalentscheidungen haben.“ Alexander Fröhlich

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 21.04.2011

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