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CDU fordert Stasi-Überprüfung - Eichelbaum: Platzeck muss handeln

Die CDU-Landtagsfraktion hat erneut eine Stasi-Überprüfung aller Richter und Leiter von Landesbehörden verlangt. Wie der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum, gestern mitteilte, seien noch immer mindestens 39 ehemalige Stasi-Mitarbeiter im höheren Dienst in Landesbehörden tätig. Davon befänden sich 16 im Polizeipräsidium, einer an der Fachhochschule der Polizei und einer im höheren Dienst des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Ob es sich bei den betroffenen Personenen um früher Angehörige des Wachregiments der Staatssicherheit oder um hauptamtliche beziehungsweise Inoffizielle Mitarbeiter (IM) handelt, bliebe jedoch offen.

Die Zahlen stammen aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage Eichelbaums. Das für die Überprüfungen zuständige Ministerium hatte mitgeteilt, dass Landesmitarbeiter 1995 und 2004 auf eine Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit überprüft worden waren. So sei etwa der „gesamte Personalkörper“ im Bereich des Innenressorts bis 2006 überprüft worden. Eine komplette Überprüfung der jeweiligen höheren Dienste habe es auch im Ministerium für Umwelt und Gesundheit sowie Wissenschaft und Kultur gegeben.

Für Eichelbaum ist die Antwort der Landesregierung „ein Beleg für die berechtigte Kritik des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, bezüglich der fehlenden Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit in Brandenburg“. Die Landesregierung habe keine einheitliche Überprüfungspraxis. Zudem könnten die Minister für Wirtschaft und Finanzen, Ralf Christoffers und Helmuth Markov (beide Linke), nicht sagen, wie viele Beschäftigte in ihren Häusern früher bei der Stasi tätig waren. Eichelbaum forderte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) auf, die Überprüfung aller Richter und Behördenleiter laut Stasi-Unterlagengesetz zu veranlassen. Das erfordere die politische Selbsthygiene in Brandenburg.

Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) lehnt die neuerliche Überprüfung der Richterschaft mit Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit ab. Von 13 stasibelasteten Richtern hatten neun im Stasi-Wachregiment gedient, bei den anderen gab es eine IM-Tätigkeit, die aber aus Sicht Schöneburgs nicht zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen müssten. (Von Volkmar Krause)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 14.07.2011

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