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Brandenburger Kabinett kippt die Justizreform - Alle 25 Amtsgerichte bleiben erhalten / Minister: Phase des Stillstands endet

Alle 25 brandenburgischen Amtsgerichte bleiben nach dem Willen der rot-roten Landesregierung erhalten. Das Kabinett verabschiedete gestern den Gesetzentwurf zur Gerichtsneuordnung, der nach der Sommerpause dem Landtag zugeleitet werden soll.

„Die Justiz bleibt in der Fläche präsent“, sagte Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke). Sobald das Parlament dem Gesetz zugestimmt habe, „endet eine lange Phase des Stillstands“. Im Gesetz sind auch Veränderungen in den Landgerichtsbezirken vorgesehen. Sie waren notwendig geworden, um die vier Landgerichtsbezirke auf die neuen Polizeidirektionen abzustimmen. Allerdings ist das im Nordosten nicht gelungen. Um den Bezirk Neuruppin in ausreichender Größe zu erhalten, wurde ihm die Uckermark zugeschlagen, die polizeiseitig nach Frankfurt (Oder) gehört. Begründet wird das mit einer effektiveren Bekämpfung der Grenzkriminalität. Über die Neuaufteilung des Gerichtsbezirks hatte es zuletzt heftigen Streit zwischen den Landräten der jeweiligen Kreise gegeben.

Der Amtsgerichtsbezirk Königs Wusterhausen gehört künftig zum Landgericht Cottbus und nicht mehr zu Potsdam. In die Ausbau des maroden Justizstandorts Königs Wusterhausen sollen in den nächsten Jahren 11,5 Millionen Euro investiert werden.

Der Justizminister erklärte, der Schwerpunkt liege auf einer „bürgernahen Justiz“. Allerdings könne auch er nicht ausschließen, dass in einigen Jahren Standorte geschlossen werden müssen, wenn die Fallzahlen zurückgehen.

Die frühere SPD/CDU-Koalition hatte hauptsächlich aus finanziellen Gründen die Zahl der Amtsgerichte von 25 auf 18 reduzieren wollen. Schöneburg betonte die Bedeutung der Amtsgerichte, die lange Zeit auf der Streichliste gestanden hatten. So sei der Erhalt des Gerichts in Zossen (Teltow-Fläming) auf Grund der Fallzahlen gerechtfertigt. Mit Blick auf die rechtsextreme Szene der Stadt wäre der Rückzug überdies „ein falsches politisches Signal“.

Die Bediensteten des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Neuruppin reagierten erleichtert auf den Kabinettsbeschluss. Der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher sagte, dass es bei der Verbrechensbekämpfung in der Uckermark keine qualitativen Einbußen geben werde. Dagegen kritisierte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum, den Gesetzentwurf. Die Neustrukturierung der Landgerichte sei nicht überzeugend. „Völlig unnötig werden für eine Minijustizreform, die keinen Sinn und Zweck hat, Steuergelder in Millionenhöhe zum Fenster hinausgeworfen.“ (Von Volkmar Krause)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 10.08.2011

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