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Rot-Rot will das Wahlalter senken und Volksbegehren erleichtern / Das reicht den Kritikern nicht

Für die rot-rote Koalition ist es ein umfangreiches Paket, mit dem Brandenburg im Sinne Willy Brandts „mehr Demokratie wagen“ wird. Für Michael Lippoldt, der in Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) gegen Fluglärm kämpft, ist es schlicht eine „Lex Nachtflug“. Denn die Erleichterungen bei Volksbegehren, auf die sich SPD und Linke nach langem Ringen geeinigt haben, sollen für bereits eingereichte Volksinitiativen nicht gelten.

Die Koalition versuche mit einer Übergangsfrist ein „Volksbegehren zum Nachtflugverbot um jeden Preis zu verhindern“, ärgert sich Lippoldt. Für ihn ist das schlicht ein „parlamentarischer Skandal“. Auch Michael Efler vom Verein „Mehr Demokratie“ glaubt, dass hinter der Übergangsregelung eine Taktik steckt. Die Koalition wolle sich offenbar mit „willkürlichen Regelungen“ die derzeit laufenden Volksinitiativen vom Hals halten, glaubt er. Betroffen wäre auch die gestern von der Landtagsverwaltung bestätigte Volksinitiative zur „Schule in Freiheit“.

Am 1. Januar, so der straffe Zeitplan, soll die neue Volksgesetzgebung greifen, aber eben nicht für bereits angebahnte Volksbegehren. Zugleich wird das Wahlalter bei Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt. Obwohl beide Reformen nicht zwingend zusammenhängen, wurden sie von SPD und Linke zu einem Paket verschnürt, über das der Landtag im Dezember abstimmen wird. Die für die Verfassungsänderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit dürfte sicher sein. Die Grünen haben trotz Vorbehalten ihre Zustimmung signalisiert, auch die FDP könnte die umstrittene demokratische Frischzellenkur wohl mittragen.

Die CDU lehnt die Senkung des Wahlalters ab. „Rechte und Pflichten gehören zusammen“, sagt der rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum. Wer erst mit 18 voll strafmündig und geschäftsfähig sei, sollte auch dann erst wählen dürfen. Die Reform der Volksgesetzgebung ist für ihn kaum der Rede wert. „Das ist doch nur Kosmetik“, sagt er.

Die Änderungen betreffen vor allem drei Punkte (siehe Kasten). Für die Stimmensammlung gibt es mehr Zeit, die Unterschrift kann auch per Post geleistet werden, außerdem sollen kommunale Einrichtungen wie Bibliotheken oder Kitas für die Eintragung geöffnet werden dürfen. „Das schafft erhebliche Erleichterungen“, sagt Hans-Jürgen Scharfenberg, Innenexperte der Linken. Er macht keinen Hehl daraus, dass die Linke gern die freie Sammlung von Unterschriften bei Volksbegehren zugelassen hätte. Doch das scheiterte am Widerstand der SPD. „Es ist ein Kompromiss“, sagt er.

Das geht vielen nicht weit genug. Die Grünen vermissen die freie Sammlung und hätten gern das Quorum beim Volksentscheid abgeschafft. „Ich sehe keine substanziellen Verbesserungen“ sagt die Grüne-Innenexpertin Ursula Nonnemacher. Die Umweltverbände Brandenburgs bezweifeln in einer gemeinsamen Erklärung die Ernsthaftigkeit der Reformbemühungen und sprechen von einer bloßen „Beruhigungspille“.

Linda Teuteberg, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, ärgert sich über den Stil der Koalition. Gerade weil eine Verfassungsänderung nötig ist, hätten die Koalitionäre früh den Kontakt zu den anderen Fraktionen suchen müssen, meint sie. „Zeit für Gespräche wäre genug gewesen“, sagt Teuteberg. Der FDP-Antrag zur Kommunalwahl ab 16, der den Anstoß zu der Reform gab, liegt seit Sommer 2010 im Parlament.

Das Innenministerium wird nun prüfen, ob die Reform nicht doch noch für die laufenden Volksinitiativen gelten kann. Hans-Jürgen Scharfenberg zeigt sich offen. „Wenn es keine eindeutigen rechtlichen Bedenken gibt, sollten wir ernsthaft darüber reden“, sagt er. (Von Torsten Gellner)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 22.10.2011

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