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Häftling weiter auf der Flucht - CDU kritisiert Personalmangel in der Justiz

Der aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/ Havel geflohene Häftling wollte offenbar einer Verlegung vom offenen in den geschlossenen Vollzug entgehen.

Dies hätte am Dienstag geschehen sollen, wie der Sprecher des Justizministeriums, Frank Schauka, gestern sagte.

Am gleichen Tag war der 32-Jährige aus dem ersten Stock des Gefängnisses gesprungen, über einen Zaun geklettert und verschwunden.

"Es bestand die Gefahr, dass der Gefangene den offenen Vollzug nutzen würde, um sich Drogen zu beschaffen", erläuterte Schauka die geplante Verlegung des Mannes. Der aus der Stadt Brandenburg stammende 32-Jährige war seit dem 8. November in der JVA im offenen Vollzug. Er sollte eine Ersatzhaftstrafe von 70 Tagen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verbüßen. Die Suchaktion mit zeitweise 80 Beamten in einem Waldstück im Ortsteil Plaue war erfolglos geblieben und noch am Dienstag eingestellt worden, wie ein Polizeisprecher sagte. Gestern liefen weitere Fahndungsmaßnahmen. Die mstädtischen Verkehrsbetriebe und Taxiunternehmen erhielten laut Polizei eine Beschreibung des Flüchtigen. Von dem Mann gehe keine Gefahr aus, betonte Schauka.

Anlässlich des Falls bemängelte die brandenburgische CDU die Zustände im Brandenburger Strafvollzug. Der hohe Krankenstand bei den Justizvollzugsbediensteten, viele Überstunden und fehlendes Personal machten diesen anfällig für Sicherheitsmängel, sagte CDU Rechtsexperte Danny Eichelbaum.

Anstatt den Bereich "kaputt zu sparen", müssten die strukturellen Missstände in Gefängnissen behoben werden. Nach dem vierten Gefangenenausbruch in Brandenburg seit Jahresanfang sei fraglich, ob der Justizminister die richtigen Prioritäten im Strafvollzug setze, sagte Eichelbaum.

Das Justizministerium wies die Kritik zurück. "Aus dem offenen Vollzug zu entweichen erfordert keine große Raffinesse oder Anstrengung, zumal schon die Fenster prinzipiell nicht vergittert sind", sagte Sprecher Schauka. In anderen Ländern sei der Bereich nicht einmal durch einen Zaun gesichert. Bei den vier "Entweichungsfällen" gebe es kein Anzeichen für ein Sicherheitsrisiko.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 17.11.2011

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