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Stasi-Belastete urteilen über SED-Opfer: 6 von 13 betroffenen Richtern bearbeiteten solche Fälle

Nach Angaben von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) waren sechs der 13 Richter, bei denen landesweit von einer Stasi-Vergangenheit ausgegangen wird, seit 1990 zeitweilig auch mit Rehabilitierungsverfahren von Opfern aus der DDR-Zeit betraut. Die Richter bearbeiteten "Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz oder Verfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz".

Die CDU forderte gestern, dass diesen Richtern die Zuständigkeit für die Opfer der SED-Diktatur entzogen wird. "Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet Stasi- Täter heute über die Entschädigungen von ihren früheren Opfern befinden können", sagt der rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum.

Insgesamt gibt es 5240 Mitarbeiter in der Justiz. Bei einer erneuten Prüfung der Personalakten ergab sich im Mai, dass 152 Mitarbeiter stasi-belastet sind. Sie waren entweder hauptamtliche MfSMitarbeiter oder Inoffizielle Mitarbeiter (IM). 76 von ihnen arbeiten heute im Strafvollzug, 64 bei Gerichten, zwölf bei Staatsanwaltschaften. Neun der betroffenen 13 Richter leisteten ihren Wehrdienst beim MfS-Wachregiment, vier waren IM. Schöneburg lehnt es ab, alle 840 Richter erneut von der Stasi-Unterlagenbehörde überprüfen zu lassen.

Nur wenn es neue Fakten gebe, die den zuständigen Kammern bei der Ernennung der Staatsanwälte und Richter nicht bekannt waren, gäbe es eine Einzelfallprüfung. Aber in keinem Fall gibt es etwas Neues, hieß es.

Roland Jahn, der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, fordert, die Fälle der Richter so weit wie möglich offenzulegen, damit eine differenzierte Bewertung möglich sei. Im Justizministerium heißt es dazu, dass es einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gebe, in dem festgeschrieben sei, dass das Ministerium keine Informationen an die Öffentlichkeit geben darf, die eine Identifizierung der Richter erlaube.

Quelle: Berliner Zeitung, 15.12.2011

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