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Eigentlich hätten sie gehen müssen

Es war mit Spannung erwartet worden - das Gutachten der einstigen SED-Juristin und heutigen Sozialdemokratin Rosemarie Will. Nach zahlreichen Medienberichten über die zweifelhafte Vergangenheit einiger Brandenburger Richter und Staatsanwälte hatte es einen zugespitzten Streit um die DDR-Vergangenheit von Juristen im Landesdienst gegeben. Jetzt liegen erstmals Feststellungen eines unabhängigen Gutachtens vor.

Das Thema steht heute bei der außerplanmäßigen Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages auf dem Programm. Der CDU-Abgeordnete Danny Eichelbaum hatte mit einer Anfrage die Sache ins Rollen gebracht. So kam heraus, dass 17 Mitarbeiter des Staatsschutzes des Landeskriminalamtes früher für die Stasi gearbeitet haben.

Für Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) kann die Sache heikel werden. Er wird sich zwar auf die Feststellungen von Rosemarie Will stützen können, die zusammenfassend den Prozess der Prüfung und Übernahme von DDR-Richtern und -Staatsanwälten als "rechtsstaatliches Verfahren" und "angemessen demokratisch legitimiert" bezeichnet. Wer allerdings das Gutachten genau liest, stolpert an vielen Stellen über Hinweise und Warnungen der Professorin von der Humboldt-Universität in Berlin.

Zunächst widmet sich Will über viele Seiten dem bizarren Streit um die Akten, den sie mit Schöneburg zu führen hatte. Zeitweilig musste die Kommission, in deren Auftrag sie arbeitete, mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht drohen, um die Verhandlungen wieder in Gang zu bekommen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzungen schränkt den Erkenntniswert erheblich ein, ist teilweise absurd und wirft ein bezeichnendes Licht auf den Unwillen der Landesregierung, zu einer größtmöglichen Transparenz beizutragen. Will wollte die vollständigen Akten aller 243 aus der DDR-Justiz übernommenen Richter und Staatsanwälte. Bekommen hat sie nur anonymisierte Kopien von 172 Personalvorgängen von heute noch tätigen Juristen. Ob diese Kopien-Sätze vollständig sind, ist unklar.

Aus diesen Kopien werde, laut Will, ersichtlich, dass sich die Verfahrensfehler zwar "in engen Grenzen" halten, dass sie aber von einiger Bedeutung sind. Bei zwei Richtern wurden im Laufe des Berufungsverfahrens neue Tatsachen bekannt, die eine Tätigkeit für die Staatssicherheit belegen. In beiden Fällen wurden die vom Landtag eingesetzten Auswahlausschüsse durch die Landesregierung nicht informiert. Will lässt keine Zweifel daran, dass sie dies als willkürliche Entscheidung verstehe. Sie verzeichnet in drei weiteren Fällen ein Abweichen von den Grundsätzen, die eine Weiterbeschäftigung eigentlich ausgeschlossen hätten. So wurde ein damals 32-jähriger Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft der DDR übernommen, obwohl dies vorher ausdrücklich ausgeschlossen worden war. Zweimal wurden Stasi-Spitzel im Dienst belassen. Schließlich führt Will eine nicht näher bezifferte Anzahl von Richtern auf, die durch sehr harte Urteile auffielen. Sie verweist darauf, dass es keine systematische Berücksichtigung der Haftentscheidungen von Richtern gegeben hat. Ähnlich wie bereits der Bericht der Beauftragten zur Überprüfung der Landtagsabgeordneten, Ulrike Poppe, weist auch Will sehr dezent aber deutlich auf Merkwürdigkeiten hin, die den Eindruck hinterlassen, es sei zuweilen willkürlich entschieden worden. In einem Fall, der trotz der anonymisierten Vorlage stark an eine in den Medien bekannt gewordene Sozialrichterin erinnert, dokumentiert Will Tatsachen, die zwingend zu einer Entfernung aus dem Richterdienst hätten führen müssen. Da bei ihren Kopien auch die Datumsangaben geschwärzt wurden, ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich. So ist das Gutachten nicht zuletzt auch ein Dokument über den restriktiven Umgang des Justizministers mit den Erkenntnissen, die in seinem Haus vorliegen. Eine Erklärung für diese fehlende Transparenz findet auch die Professorin nicht.

Quelle: Schweriner Volkszeitung, 08.02.2012

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