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Staatsanwalt laut Akten beteiligt an politischen Verfahren in der DDR - Minister: Wissen von 1991 / Danach keine Recherchen

In einer Antwort auf Fragen des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum hat Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) jetzt weitere Details zum Vorleben eines Staatsanwalts offenbart. Der Strafverfolger, der vor einiger Zeit zum Oberstaatsanwalt befördert worden ist, war in der DDR bei politischen Prozessen aktiv geworden.

Danny Eichelbaum wollte genauer wissen, was über den Staatsanwalt bekannt war.

Die Antwort auf zwei Kleine Anfragen Eichelbaums offenbart, dass nach der ersten Entscheidung im Oktober 1991, den einstigen DDR-Staatsanwalt in den brandenburgischen Landesdienst zu übernehmen, keine weiteren Nachforschungen über seine frühere Tätigkeit erfolgten. Damals war aus einer unvollständigen Aktenüberlieferung eines Kreisgerichts bekannt gewesen, dass der Staatsanwalt in wenigstens drei Prozessen gegen Personen, die die DDR verlassen wollten, die Anklage vertrat. An der Übernahme 1991 waren auch zwei Abgeordnete beteiligt, die für die Staatssicherheit gearbeitet hatten.

In den Folgejahren und auch vor seiner jüngsten Beförderung zum Oberstaatsanwalt gab es keinerlei Bemühungen, darüber hinaus aufzuklären, ob und in welchem Umfang zusätzliche Belastungen aus anderen Prozessen vorliegen könnten. In zwei der drei bekannt gewordenen Verfahren hatte der Staatsanwalt Haftstrafen zwischen zehn und 16 Monaten gegen Jugendliche beantragt. Das Gericht war dann diesen Anträgen gefolgt. Einer der Verurteilten war bei der Verkündung erst 17 Jahre alt. In dem dritten Fall ist lediglich das Urteil selbst, das auf ein Jahr Gefängnis lautete, bekannt. Eines der Urteile wurde noch 1991 wieder aufgehoben, dabei hat dann das Land Brandenburg dem Betroffenen auch die Anwaltskosten zurück erstattet.

All diese Erkenntnisse stammen aus der damaligen Akte, die dem Gremium zur Übernahme von Staatsanwälten vorlag.

Quelle: Lausitzer Rundschau, 20.04.2012

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