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Warnschussarrest für jugendliche Täter wird eingeführt

U-Bahn-Schläger oder andere jugendliche Straftäter können künftig auch bei einer Bewährungsstrafe bis zu vier Wochen ins Gefängnis kommen.

Jugendliche können neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe künftig für mehrere Wochen in einen sogenannten Warnschussarrest genommen werden. Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für ein vom Bundestag bereits im Juni 2012 verabschiedetes Gesetz.

Durch den Warnschussarrest sollen dem Jugendlichen seine Verantwortung für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten verdeutlicht werden. Der hessische Bundesratsminister Michael Boddenberg (CDU) sagte, junge Straftäter könnten oft die Tragweite ihrer Tat nicht verstehen und empfänden eine Bewährungsstrafe als Freispruch. Während des Warnschussarrests sollten die Jugendlichen nicht nur verwahrt, sondern sozialpädagogisch betreut werden.

Bei besonders schweren Mordverbrechen kann künftig zudem auch für Heranwachsende eine Höchststrafe von 15 Jahren verhängt werden. Bislang liegt das Höchstmaß bei zehn Jahren. Dies war jedoch als unzureichend kritisiert worden.

 

SPD-regierte Länder kritisieren neues Gesetz

Kritik kam von SPD-regierten Ländern. So hatte Nordrhein-Westfalen die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt, scheiterte damit aber. Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty monierte, in vier Wochen Warnschussarrest könne eine langjährige negative Persönlichkeitsentwicklung nicht umgekehrt werden. Um Verantwortungsbewusstsein zu fördern, sei ein stimmiges, dauerhaftes Bewährungskonzept erforderlich. Arrest sei dagegen ein Störfaktor. Auch bei Fachleuten ist der Warnschussarrest umstritten, da in den Gefängnissen wenig erzieherische Angebote existieren und viele Anstalten überfüllt sind.

Die brandenburgische CDU-Fraktion lobte den Warnschussarrest. Damit würden die Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht spürbar erweitert, sagte Rechtsexperte Danny Eichelbaum am Freitag. Der Warnschussarrest werde eine Abschreckungswirkung entfalten. Jugendstraftätern müsse frühzeitig aufgezeigt werden, was Freiheitsentzug bedeute. Viele würden Bewährungsstrafen als "Freispruch zweiter Klasse" werten. "Mit dem Warnschussarrest besteht die Chance, kriminelle Karrieren bereits im Anfangsstadium zu verhindern", sagte Eichelbaum.

Als "kriminalpolitische Symbolpolitik" bezeichnete hingegen Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) den Beschluss des Bundesrats. Der Warnschussarrest sei ein untaugliches und populistisches Pseudo-Sanktionsinstrument. Auch höhere Strafen lehnte er ab mit Verweis auf Studien, wonach die Rückfallquote nach verbüßtem Jugendarrest 70 Prozent beträgt. Strafrechtsverschärfungen und harte Urteile seien ungeeignete Mittel zur Zurückdrängung der Jugendkriminalität. Es handele sich um ein gesellschaftliches Problem, dem mit kluger Sozialpolitik begegnet werden müsse. "Kriminalpolitische Erfolge erzielt man am besten mit sozialer Gerechtigkeit und nicht mit einer endlosen Strafverschärfungsspirale", sagte Schöneburg.

Quelle: Berliner Morgenpost, 07.07.2012

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