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Verstimmungen bei den Abgeordneten im Landkreis Teltow-Fläming - Transparenz soll eingefordert werden

Der Landkreis Teltow-Fläming hat vielfältige Beteiligungen. Er ist an Unternehmen beteiligt aber auch Mitglied in Vereinen und Verbänden. Die Beteiligungen an Unternehmen werden gemäß Kommunalverfassung nach einem einheitlichen Schema im Beteiligungsbericht dargestellt.

Die Beteiligung, egal ob SWFG, FAG oder Luba haben in den letzten Jahren für so manche Überraschung gesorgt. Ob millionenschwere Verluste oder sogar das "Abschmieren" in die Insolvenz, vieles davon führte zu Ärger im Kreistag und Verstimmungen bei den Abgeordneten.

In den letzten Jahren wurde viel getan um mehr Transparenz zu erzeugen und die Kontrolle zu verbessern. Über die zahlreichen Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden (inklusive Zweckverbänden) ist die Informationslage weitaus dünner. "Auch hier entstehen Kosten und zumeist auch ein Nutzen für den Landkreis, jedoch erfolgen kaum Informationen über die Arbeit der Vereine und Verbände. Auch werden Mitgliedsbeiträge fällig, deren Nutzen für den Landkreis Teltow-Fläming jährlich zu prüfen sein sollte", erläutert Dirk Steinhausen, stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender und Initiator eines Antrages mit dem Ziel mehr Informationen über die Mitgliedschaften zu erhalten. Fast einstimmig wurde der CDU Antrag zur Erstellung eines Mitgliedschaftsberichtes im letzten Kreistag beschlossen.

"Wir haben in den letzten Jahren bereits einiges erreicht, um nach der Verschleierung der letzten Jahre, Transparenz zu schaffen. Die Landrätin informiert uns besser und häufiger, die Strukturen bei den Beteiligungen sind gestrafft, jetzt fehlten noch die vielen Mitgliedschaften, die bisher gar nicht beleuchtet wurden", erläutert Danny Eichelbaum, Fraktionsvorsitzender der CDU Teltow-Fläming."

Zukünftig wird die Kreisverwaltung jährlich eine Auflistung der Mitgliedschaften in Zweckverbänden und sonstigen Verbänden sowie in Vereinigungen und Vereinen erstellen. Hierbei sind die Höhe des Mitgliedsbeitrages, sowie, sofern vorhanden: Kapitalzuführungen und -entnahmen, Gewinnentnahmen und Verlustausgleiche, gewährte Sicherheiten und Gewährleistungen und sonstige Finanzbeziehungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft des Landkreises auswirken, näher zu betrachten. "Wir müssen die Transparenz einfordern, freiwillig passiert hier nichts", so Steinhausen abschließend.

Quelle: Blickpunkt, 05.11.2016

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