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Sollte unser Bundespräsident im Amt bleiben? - BlickPunkt befragte regionale Politiker nach ihrer Meinung

Seit vier Wochen steht Bundespräsident Christian Wulff im Focus der Öffentlichkeit. Zuerst ging es um dubiose Kredite und Gratis-Urlaube für sich und enge Mitarbeiter bei Unternehmern. Nun ließ er sich gar dabei erwischen, wie er Journalisten einschüchterte und Berichte verhindern wollte. Politische Mitstreiter schweigen, die Opposition, die sich wochenlang auffällig zurückhaltend verhalten hat, findet inzwischen deutliche Worte. So sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann: „Kein Bundespräsident steht über Recht und Gesetz. Die Wahl zum Bundespräsidenten ist keine Generalamnestie für vorangegangene Verstöße gegen Gesetze und kein Freibrief   für weiteres Handeln.“ 

Am vergangenen Mittwoch trat Wulff nun auf Druck der Bundeskanzlerin vor die Öffentlichkeit. Genutzt hat ihm dieser Auftritt relativ wenig. Ließ er doch trotz Entschuldigung wenig Einsicht erkennen. Eher empört zeigt er sich bei detaillierten Nachfragen der Interviewer. Der BlickPunkt fragte Regionalpolitiker nach Ihrer Meinung zur Causa Wulff. Sollte unser Bundespräsident im Amt bleiben? Wenn er zurück tritt, sollte er dann auf den Gehaltsanspruch von etwa 200.000 Euro im Jahr verzichten. Wie stehen Sie zu diesen „Altersbezügen“ nach Rücktritten? 

Danny Eichelbaum: „Viele Bürger haben mich in den letzten Wochen auf die Presseberichte über Bundespräsident Christian Wulff angesprochen. Die entscheidende Frage ist, hat er das höchste Staatsamt beschädigt? Ich meine, nein. Die Amtsführung des Bundespräsidenten steht derzeit nicht zur Diskussion. Ja, der Bundespräsident hat sich ungeschickt verhalten, sein Krisenmanagement war miserabel. Aber auch ein Präsident kann Fehler machen. Politiker sind keine Heiligen, sondern Menschen. Wer frei von Fehlern ist, werfe den ersten Stein. Auch frühere Präsidenten haben kleinere oder größere Fehler gemacht. Erinnert sei an die Flugaffäre von Johannes Rau. Entscheident ist immer, wie man mit den Fehlern umgeht.

Christian Wulff muss jetzt alle offenen Fragen öffentlich und ehrlich beantworten. Ja es geht auch um Schuld und Sühne. Strafe muss sein, aber ein Rücktritt ist nicht zwangsläufig, sondern eine Ermessensfrage. Rücktrittsforderungen sollte man für gravierende Verstöße vorbehalten.  Gebüßt hat er allein schon durch den medialen Spießrutenlauf. Am Besten wäre es, er würde sich darüber hinaus öffentlich entschuldigen und den angeblichen Zinsvorteil an eine gemeinnützige Organisation spenden. Auch der Bundespräsident muss die Chance auf Verzeihung und Vergebung haben.

Nach dem Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten erhält ein Bundespräsident nach seinem Ausscheiden aus dem Amt ein Ehrensold. Nur das Bundesverfassungsgericht kann ihm die Zahlung des Ehrensoldes versagen, wenn er vorsätzlich gegen das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz verstoßen hat.Grundsätzlich sollte dem Bundespräsidenten nach einem Rücktritt erst ein Ehrensold gewährt werden, wenn er mindestens die Hälfte seiner Amtszeit absolviert hat.“ Christoph Schulze „Grundsätzlich gilt für alle die Unschuldsvermutung. Bei dem was bisher bekannt wurde und vor allem wegen des Versuchs die Presse zu beieinflussen neige ich zu der Auffassung, dass er sofort zurücktreten sollte. Seine Wahl war eine eklatante Fehlentscheidung. Der Auffassung war ich schon immer. Mit Herrn Joachim Gauck hätte es so etwas nicht gegeben.

Ja, er sollte verzichten, aber darauf wird man lange warten können.Die Regelung ist grundsätzlich richtig. In Zukunft sollte man mehr Sorgfalt auf die Auswahl und die Wahl legen. Herr Wulff ist Bundespräsident geworden, weil es partei- und machtpolitisch so gewollt war, nicht weil er ein geeigneter oder gar der bessere Kandidat war. Niemand würde z.B. Herrn Scheel, Herrn von Weizäcker, Herrn Roman Herzog, um die noch lebenden Bundespräsidenten mit voller Amtszeit zu nennen,  nach ihrer Amtszeit die lebenslangen Altersbezüge in Abrede stellen. Sie waren die Präsidenten Deutschlands und wirken im Ruhestand für Deutschland und die Demokratie in beispielhafter Weise weiter, und das ist auch gut so und sie haben es verdient.“ Carsten Preuß „Christian Wulff hat handwerklich extrem ungeschickt gehandelt. Die Umstände zu dem Privatkredit für sein Eigenheim und zu den Urlaubsaufenthalten sind noch nicht aufgeklärt. Seine Glaubwürdigkeit ist verspielt. Auf der anderen Seite machen viele mit bei der Schnäppchenmarktwirtschaft und nehmen auch schon mal gerne einen Vorteil mit. Insofern müssen wir klären welche Maßstäbe hinsichtlich Anstand, Moral oder Redlichkeit für wen gelten. Die Gewährleistung der Pressefreiheit ist für die Demokratie von großer Wichtigkeit. Nicht unproblematisch ist allerdings, hier auch die Macht der Medien zu beobachten. Wie nimmt die Berichterstattung Einfluss auf die Politik? Diese Frage stellt sich eben auch beim Fall Wulff.

Zum Thema Pressefreiheit gehört die Problematik der inneren Aushöhlung aufgrund fortschreitender Pressekonzentration. Ruhebezüge bis zum Lebensende wären dann unangemessen. Bislang erhält er auch nach dem Ausscheiden bis zum Lebensende einen „Ehrensold“ in voller Höhe.

Ich denke Ruhebezüge in Abhängigkeit von der Amtszeit für eine Überganszeit sind in Ordnung. Ein Ehrensold in voller Höhe auf Lebenszeit ist unangemessen. Und das unabhängig davon, ob er zurücktritt oder aus dem Amt nach Ablauf der Amtszeit ausscheidet. Auch bei den Ruhebezügen gilt es, nicht nur die des Bundespräsidenten kritisch zu hinterfragen. Der Berliner 12-Tage-Kurzzeit- Senator Michael Braun hat offensichtlich ebenfalls Anspruch auf üppiges Übergangsgeld.“

Quelle: Blickpunkt, Ludwigsfelde / Zossen, 06.01.2012

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