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Presseecho / Landtag

Zweieinhalb Jahre Haft für sexuellen Missbrauch

Gericht verhängt Urteil gegen Kita-Erzieher / Betroffene Eltern widersprechen kirchlichem Träger / Nachspiel im Landtag

Von Joachim Eggers Erkner (MOZ) Zweieinhalb Jahre Haft, außerdem fünf Jahre Berufsverbot - so lautet das Urteil, das das Landgericht Frankfurt am Mittwochabend gegen den 29-jährigen David K. verhängt hat. Der ehemalige Erzieher hatte in der weitgehend nicht öffentlichen Verhandlung gestanden, Kinder über Jahre im Schlaf missbraucht zu haben. Nach Auskunft des Gerichts hat der ehemalige Erzieher in seinem Schlusswort sein Bedauern über seine Taten ausgedrückt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision kann binnen einer Woche eingelegt werden.

Der Verteidiger hatte beantragt, den Täter nur mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu bestrafen, die Staatsanwältin hatte dagegen eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe verlangt. Auch für die Eltern der betroffenen Kinder ist die Aufarbeitung des Geschehens damit längst nicht abgeschlossen. Ihre Kritik richtet sich gegen die Evangelische Kirchengemeinde in Erkner, den Träger der Einrichtung, in der die meisten Taten geschahen. Auch die Pressemitteilung, die die Kirche am Mittwoch herausgegeben hatte, ruft scharfen Widerspruch hervor.

Es geht dabei vor allem um die Frage, welche Eltern genau die Kirche über das Geschehen informiert hat - die Taten geschahen zum größten Teil, während die Kinder schliefen. Die Kirche hatte mitgeteilt, sie habe vom Anwalt des Täters nur die Namen der Kinder erfahren, die noch in der Kita waren. Weitere Namen nannte der Anwalt nicht - also nicht diejenigen der Kinder, die die Einrichtung zwischenzeitlich verlassen hatten. In einer Zeugenvernehmung bei der Polizei, die dieser Zeitung vorliegt, sagte die Leiterin der Kita aus, man habe die "Namen der Kinder" bekommen. Sie berichtet zudem vom Anruf einer Mutter, der sie nicht gesagt habe, dass ihr Kind betroffen ist. Pfarrer Carsten Schwarz hielt am Donnerstag ausdrücklich an der in der Pressemitteilung formulierten Darstellung fest. Die Vorgänge werden noch ein landespolitisches Nachspiel haben. Der CDU Abgeordnete Danny Eichelbaum hat vorige Woche eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, in der er die Informationspolitik der Kirche und die Arbeit der Ermittlungsbehörden hinterfragt. Auch im Rechtsausschuss soll das Thema behandelt werden.

Quelle Märkische Oderzeitung, 20.01.2017

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