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Eichelbaum: Ausfertigungs-und Verkündungsgesetz ist verfassungswidrig

Danny Eichelbaum MdLDer rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Danny Eichelbaum hat heute in seiner Rede im Plenum deutlich gemacht, dass das Brandenburger Ausfertigungs-undVerkündungsgesetz verfassungswidrig ist.

"Das Gesetz verstößt gegen Art. 75 der Landesverfassung. Dem Landtagspräsidenten steht nach Art. 75 der Verfassung nicht das Recht zu, Gesetzentwürfe sozusagen von Amts wegen in den Landtag einzubringen. Es ist die ureigenste Aufgabe der Abgeordneten und der Landesregierung, Gesetze einzubringen und zu beraten.


Statt nunmehr ein ordnungsgemäßes und vor allem verfassungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren mit der Beteiligung der Fachausschüsse durchzuführen, wird jetzt versucht, das Gesetz innerhalb von nur 2 Tagen durch den Landtag durchzupeitschen.

Das entspricht weder der Geschäftsordnung noch den parlamentarischen Gepflogenheiten. Wir fordern den Landtagspräsidenten auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und ein verfassungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen"

 

Hier können Sie sich die Rede als Videostream anschauen

Quelle: RBB Online, 18.11.2009