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Handel - Bundesgericht stärkt Städten den Rücken

Für die Absicht, ein Einzelhandelskonzept für Jüterbog zu erstellen, gibt es indirekt Unterstützung durch das Bundesverwaltungsgericht. Darauf weist Danny Eichelbaum, Stadtverordneter und rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der CDU, hin. Das Gericht „hat kürzlich die Position etablierter Einzelhändler im Wettbewerb mit den Discountern gestärkt“, sagt er.


Nach dem Urteil dürfen Kommunen die Neuansiedlung eines Supermarktes ablehnen, wenn bereits bestehende Geschäfte dadurch geschädigt werden. „Jetzt gilt es, in Jüterbog eine lupenreine und rechtsfehlerfreie Einzelhandelskonzeption aufzustellen“, so Eichelbaums Forderung. Diese brauche die Stadt als Grundlage ihrer Entscheidungen.

Der Bau- und der Wirtschaftsausschuss der Stadt hatten jüngst über das geplante Konzept beraten (die MAZ berichtete). Es soll in diesem Jahr begonnen werden und den Bedarf an Einzelhandel festlegen. Rechtlich verbindlich wird es erst, wenn seine Ergebnisse in Bebauungspläne einfließen. (axe)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 21.01.2010