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Landtag beschließt Gerichtsneuordnung

Unter die lang anhaltende Diskussion um die Gerichtsneuordnung ist am Donnerstag im Brandenburger Landtag ein Schlussstrich gezogen worden. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich bei zwei Enthaltungen für den Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung. Festgeschrieben ist nun der Erhalt aller 25 Standorte der Amtsgerichte. Darüber hatte es bereits Streit unter der Vorgängerregierung von SPD und CDU gegeben.

Das Gesetz schreibt jetzt Veränderungen bei den Landgerichtsbezirken vor. Für die Uckermark ist nun Neuruppin und nicht mehr Frankfurt (Oder) zuständig. Der Dahme-Spreewald-Kreis geht mit dem Amtsgericht Königs Wusterhausen an Cottbus.

Kritik gab es im Vorfeld an der künftigen Zuweisung des Amtsgerichtes Schwedt zum Landgerichtsbezirk Neuruppin. Befürchtet werden zu lange Wege zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei und damit Behinderungen bei der Bekämpfung der Grenzkriminalität.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, kritisierte, dass die nichteinheitlichen Polizei- und Gerichtsgrenzen eine effektive Strafverfolgung verhinderten. Grenzkriminalität könne dadurch nicht wirksam bekämpft werden.

Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) betonte, dass nun für die Brandenburger Bürger eine zukunftsfähige Justiz geschaffen werde. «Jedes der vier Landgerichte und jede der vier Staatsanwaltschaften bleibt dauerhaft in einer arbeitsfähigen Größe erhalten», sagte er. Streitschlichtung durch Zivilgerichte, das aufwendige und notwendige Geschäft der Betreuungsgerichte und nicht zuletzt die Aburteilung von Straftätern seien täglich sichtbare Zeichen von Rechtsprechung.

Quelle: Deutsche Presse Agentur, 15.12.2011