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Presseecho / Landtag

Staatsanwalt laut Akten beteiligt an politischen Verfahren in der DDR - Minister: Wissen von 1991 / Danach keine Recherchen

In einer Antwort auf Fragen des CDU-Abgeordneten Danny Eichelbaum hat Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) jetzt weitere Details zum Vorleben eines Staatsanwalts offenbart. Der Strafverfolger, der vor einiger Zeit zum Oberstaatsanwalt befördert worden ist, war in der DDR bei politischen Prozessen aktiv geworden.

Danny Eichelbaum wollte genauer wissen, was über den Staatsanwalt bekannt war.

Die Antwort auf zwei Kleine Anfragen Eichelbaums offenbart, dass nach der ersten Entscheidung im Oktober 1991, den einstigen DDR-Staatsanwalt in den brandenburgischen Landesdienst zu übernehmen, keine weiteren Nachforschungen über seine frühere Tätigkeit erfolgten. Damals war aus einer unvollständigen Aktenüberlieferung eines Kreisgerichts bekannt gewesen, dass der Staatsanwalt in wenigstens drei Prozessen gegen Personen, die die DDR verlassen wollten, die Anklage vertrat. An der Übernahme 1991 waren auch zwei Abgeordnete beteiligt, die für die Staatssicherheit gearbeitet hatten.

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Stasi-Debatte - Dünne Aktenlage schützt „IM Kristina“

Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske (SPD) sind bei der stasi-belastete Referatsleiterin für Grundsatzfragen die Hände gebunden. Arbeitsrechtliche Schritte kann er gegen die vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in der DDR unter den Decknamen „Kristina“ geführte Inoffizielle Mitarbeiterin nicht einleiten. Wie Baaske am Mittwoch im Sozialausschuss des Landtags hinter verschlossenen Türen sagte, liegen aus Sicht der Stasi-Unterlagenbehörde keine neuen Erkenntnisse vor. Zwar geht die Behörde in ihrer neuen Auskunft, die Baaske im März beantragt hatte, davon aus, dass die Beamtin bis 1989, also bis zum Ende der Stasi, für den Geheimdienst tätig war. Allerdings ergeben sich aus der Aktenlage auch keinerlei Hinweise darauf, ob Angelika N. zwischen 1986 und 1989 tatsächlich auch weiter gespitzelt hatte.

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Schöneburg hält an Haftlockerungen fest - Justizminister verteidigt Hafturlaub für Schwerverbrecher gegen harte Kritik

Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) hat frühere Hafterleichterungen für Schwerverbrecher gegen Kritik verteidigt. Die Verfassung gebiete es, auch bei schweren Straftätern eine Resozialisierung zu verfolgen, sagte er gestern der MAZ. Zugleich warnte er davor, Täterschutz und Opferschutz gegeneinander auszuspielen. Polizeigewerkschaften und Opferschutzverbände haben die geplante Lockerung für Mörder oder Vergewaltiger scharf kritisiert. Die Brandenburger CDU warnte vor einer Gefährdung der inneren Sicherheit.

In Brandenburg sollen zu lebenslanger Haft verurteilte Verbrecher schon nach fünf Jahren statt wie bislang erst nach zehn Jahren Hafturlaub beantragen dürfen. Ob er gewährt wird, soll durch Gutachter geprüft werden. Darauf hatte sich Brandenburg im Dialog mit neun anderen Bundesländern geeinigt. Nach der Föderalismusreform von 2006 ist die Ausgestaltung des Strafvollzugs Ländersache.

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Langzeit-Urlaub für Mörder - Hat dieser Minister nicht alle Tassen im Schrank?

Wer in Deutschland mordet, wandert in den Knast – und bleibt dort mindestens zehn Jahre, bevor er zum ersten Mal Urlaub bekommt. So steht es derzeit im Gesetz.

Jetzt aber wollen Politiker verschiedener Bundesländer diese Regelung für lebenslänglich verurteilte Straftäter lockern. Sie fordern:

KNAST-FERIEN FÜR MÖRDER SCHON NACH FÜNF JAHREN!

Hintergrund: Bislang war der Bund für den Strafvollzug zuständig – die Zehnjahresregelung galt bundesweit. Im Zuge der Föderalismusreform aber müssen die Länder dies selbst regeln.

Bayern entschied, beim alten Gesetz zu bleiben, auch Niedersachsen Justizminister Bernd Busemann (59, CDU) kündigte BILD gegenüber gestern an, sich an die alte Frist zu halten.

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