Gesetzentwurf der Landesregierung zur Sicherungsverwahrung berücksichtigt nur ungenügend die Interessen der Opfer - Danny Eichelbaum: Informations- und Beteiligungsrechte für die Opfer und ihre Angehörigen stärken

Zur morgigen ersten Lesung des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes im Landtag Brandenburg sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Im Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung zur Sicherungsverwahrung sind die Interessen von Opfern und ihren Angehörigen nur ungenügend berücksichtigt. Dabei schließen sich Resozialisierung und Opferschutz nicht aus, sondern ergänzen sich.

Notwendig ist, dass Opfer und ihre Angehörigen umfangreiche Informations-und Beteiligungsrechte bei der Entlassung von Sicherungsverwahrten erhalten. Zudem sollte die sogenannte Haft-Entlassenen-Auskunftsdatei der Sexualstraftäter ausgebaut werden.

Dem Justizminister fehlt zudem das Personal, um die hohen Ansprüche zur Betreuung und Resozialisierung der Sicherungsverwahrten auch zu erfüllen. Allein in den nächsten Jahren streicht die Landesregierung 169 Stellen im Justizvollzug, darunter sind auch Stellen für Pädagogen und Psychologen.

Das Gesetz scheitert bereits, wie das geplante Strafvollzugsgesetz, schon im Entwurf an seinen eigenen Ansprüchen.

Völlig ungeklärt ist, wie die rot-rote Landesregierung die Dauerüberwachung von entlassenen, aber noch gefährlichen Sicherungsverwahrten regeln wird. Hier hat das Bundesverfassungsgericht den Ländern einen Handlungsauftrag gegeben."