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Pressemitteilungen / Teltow-Fläming

Flüchtlingswelle stellt den Landkreis Teltow-Fläming und unsere Kommunen vor enorme Herausforderungen - CDU-Antrag zur Bewältigung der Flüchtlingskrise wird in Kreistagsgremien behandelt

Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Teltow-Fläming, Danny Eichelbaum:

Dieses Jahr werden erheblich mehr Flüchtlinge nach Deutschland kommen, als erwartet. Laut Medienberichten ist mit bis zu 750.000 Flüchtlingen zu rechnen. Damit ist klar, dass auch der Landkreis Teltow-Fläming deutlich mehr Flüchtlinge aufnehmen muss, als noch im Juni von der Landrätin im Kreistag prognostiziert. Dies stellt den Landkreis und unsere Kommunen vor enorme Herausforderungen. Die Belastung der Kommunen muss dringend verringert werden.

Deshalb hat die CDU-Kreistagsfraktion im Juni in den Kreistag einen Antrag zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik in den Kreistag eingebracht, der zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde.

In dem Antrag bekennt sich die CDU klar zum politischen Asylrecht. Es ist daher auch die Pflicht der Kreisverwaltung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, alles Mögliche zu tun, damit politische Flüchtlinge, die verletzt, traumatisiert und völlig erschöpft hier bei uns ankommen, die vor Hunger und Krieg fliehen mussten, nicht in Turnhallen, in Zelten oder in Containerdörfern untergebracht werden.

Wenn wir die Solidarität der Menschen vor Ort erhalten und weitere Kapazitäten für politisch verfolgte Asylbewerber schaffen wollen, muss aber auch gleichzeitig der Asylmissbrauch konsequent bekämpft und ausreisepflichtige Personen abgeschoben werden.

Dazu gehört auch, dass weitere Länder des Westbalkans - das Kosovo, Albanien und Montenegro - zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden müssen. Die Flüchtlingszahlen aus diesen Ländern erreichen schwindelerregende Höhen.

Die Anerkennungsquote für Flüchtlinge aus dem Westbalkan ist gleich Null.Wir brauchen den Rückgang der Zugangszahlen aus diesen Herkunftsländern, damit wir unsere Aufnahmekapazitäten für Menschen nutzen können, die tatsächlich schutzbedürftig sind.

Ich habe grundsätzlich Verständnis dafür, dass Menschen aus anderen Ländern aufgrund der wirtschaftlichen Lebensperspektive gern nach Deutschland kommen. Unser Asylrecht ist aber nicht das richtige Instrument, um der Auswanderungswelle aus europäischen Ländern zu begegnen.

Wir brauchen außerdem schnellere Asylverfahren und eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge in der EU. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Antonio Guterres, brachte es auf den Punkt: "Wir müssen die Verantwortung auf mehr Schultern in Europa verteilen. Es ist langfristig nicht tragbar, dass nur zwei EU-Länder - Deutschland und Schweden - mit leistungsfähigen Asylstrukturen die Mehrheit der Flüchtlinge aufnehmen.

Wir erwarten außerdem mehr Anstrengungen von der Landesregierung. Es reicht nicht aus, immer nur finanzielle Mittel vom Bund zu fordern.Das Land lässt die Kommunen mit der Unterbringung der Flüchtlinge im Regen stehen. So reicht die vom Land gewährte Fallpauschale pro Flüchtling bei weitem nicht aus, um die Kosten des Landkreises zu decken. Allein die vom Landkreis getragenen Gesundheitskosten für die Flüchtlinge betragen jährlich 1 Mio. Euro, hier ist eine Übernahme der tatsächlichen Kosten durch das Land dringend erforderlich.

Hierzu gehört auch, dass das Land die Bundesmittel zu 100% an die Kommunen weiterleitet und nicht einen Teil der Mittel für eigene Aufgaben vereinnahmt.

Gleichzeitig muss zukünftig durch das Land gewährleistet werden, dass nur noch anerkannte Flüchtlinge den Kommunen zugewiesen werden, dies würde zu einer enormen Entlastung des Landkreises und seiner Kommunen führen und die sofortige Integration ermöglichen.

Die Bereitschaft der Städte, Gemeinden und Kreise sowie vieler ehrenamtlicher Bürger darf nicht durch mangelhafte Organisation verspielt werden. Alle Beteiligten sollten spüren können, dass die Flüchtlingsproblematik vom Bund, vom Land und vom Landkreis ernst genommen wird.

Der Kreistag soll deshalb folgenden Antrag der CDU-Fraktion beschliessen:

  1. Die Bundesregierung wird ebenso wie die Landesregierung aufgefordert, weitere Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Kommunen zu ergreifen. Bundesmittel sind ohne Abzüge an die Kommunen weiterzuleiten.
  2. Die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen sind landesweit auszubauen. Asylbewerber, insbesondere aus sicheren Drittstaaten, sollen künftig bis zur Erstbescheidung des Asylantrages in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben. Landkreise, in denen sich Erstaufnahmeeinrichtungen befinden, müssen zusätzliche Finanzmittel erhalten. Es soll künftig auch erfasst werden, über welche Berufsabschlüsse oder beruflichen Interessen Asylbewerber verfügen, um die Unterbringung entsprechend der Fachkräftenachfrage in den Unternehmen im Land besser steuern zu können.
  3. Die Landesregierung soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Kosovo, Albanien und Montenegro als sichere Drittstaaten eingestuft werden. Das Land muss die Kommunen bei Rückführung abgelehnter Asylbewerber, die sich bereits in Einrichtungen der Kreise aufhalten, besser unterstützen. Die Ausreisedokumente und die Zustimmung zur Rückführung in Drittstaaten müssen zunächst zentral vom Land organisiert werden, hierzu ist eine zentrale Rückführungsstelle einzurichten.
  4. Kommunen sollen rechtzeitig über aufzunehmende Flüchtlinge informiert werden, damit die Verantwortlichen vor Ort Gelegenheit haben, die Einwohner rechtzeitig einzubeziehen. Bei der Verteilung auf die Kreise und kreisfreien Städte, ist möglichst darauf zu achten, dass Flüchtlinge aus demselben Herkunftsland gemeinsam unterzubringen sind. Vorzug sollte dabei die dezentrale Unterbringung haben. Ehrenamtlich tätige Brandenburger, die sich für die Betreuung von Flüchtlingen engagieren, sollen in ihrer Arbeit noch besser unterstützt werden.
  5. Alle anfallenden Gesundheitskosten müssen den Kommunen in voller Höhe erstattet werden. Kreisen, die es wünschen, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, den Einsatz einer Gesundheitskarte für Asylbewerber zu testen.
  6. Die Flüchtlinge sollen satzungs-und rechtskonform auf die Kommunen im Landkreis verteilt werden.

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