Andrea Voßhoff MdB/Danny Eichelbaum MdL: Brandenburger müssen immer länger auf Gerichtsentscheidungen warten!

Zur Akzeptanz des Rechtsstaates gehört die Tatsache, dass Bürger Anspruch auf eine zügige Bearbeitung ihrer Verfahren vor den Gerichten haben. In Brandenburg nehmen die Verfahrenslaufzeiten immer mehr zu.

Dazu erklärt die Rathenower Bundestagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff:

„Das Land Brandenburg wird dem Grundsatz der schnellen Rechtsprechung zunehmend weniger gerecht. Seit dem Regierungsantritt von Rot-Rot im Jahr 2009 stieg in den meisten Rechtsgebieten die durchschnittliche Verfahrensdauer deutlich an. Damit ist Brandenburg bei der Verfahrensdauer schlechter als der Bundesdurchschnitt.“ „Aufgrund der verfehlten Rechtspolitik von Minister Dr. Schöneburg fällt die Justiz als positiver Standortfaktor für das Land Brandenburg leider aus“, so die Rechtspolitikerin weiter.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Danny Eichelbaum betont:

" Die geplante Erhöhung der Stellen für Proberichter ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Justiz in Brandenburg braucht keine Placebomaßnahmen, sondern langfristige Personalentwicklungskonzepte. Hierzu gehört eine Personalausstattung der Brandenburger Gerichte nach dem bundeseinheitlichen Personalbedarfssystem Pebb§y. Die Gerichte benötigen vor allem eine angemessene Anzahl an Rechtspflegern und Justizbeschäftigten im nichtrichterlichen Bereich."

Auf dem Gebiet des Zivilrechts stiegen die durchschnittlichen Verfahrenszeiten bei den Amtsgerichten, sowie dem Land- und Oberlandesgericht seit 2009 kontinuierlich an. 10,5 Monate mussten Kläger durchschnittlich in diesem Jahr am Landgericht auf eine Entscheidung warten, immerhin mehr einen Monat länger als im Jahr 2009. Der Bundesdurchschnitt liegt hier bei etwas über acht Monaten. Auch Strafverfahren vor den Landgerichten dauern immer länger. Mittlerweile 9,1 Monate dauert es durchschnittlich bis in einem erstinstanzlichen Verfahren die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. 2009 waren es noch 7,5 Monate. Auch bei den Berufungen setzt sich dieser Trend fort (2009: 5,2 Monate, 2012: 7,1 Monate) und das vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Verfahren deutlich gesunken ist.
(2009: 1835, 2011: 1536)

Die Tendenz setzt sich leider mit Ausnahme der Sozialgerichtsbarkeit auch im laufenden Jahr fort.

Andrea Voßhoff: „Besonders bemerkenswert ist, dass Opfer des SED-Unrechtsregimes trotz fast halbierter Fallzahlen immer noch durchschnittlich 12,8 Monate auf ihre Rehabilitierung warten müssen. Im Jahr 2008 lag die Bearbeitungszeit noch bei 8,5 Monaten, obwohl erheblich mehr Anträge eingingen. Gerade ein linker Justizminister sollte bei diesen Verfahren mehr Verantwortungsbewusstsein und Fingerspitzengefühl zeigen.“ Für das Jahr 2012 plant das Ministerium der Justiz alleine 1,3 Mio. Euro für Entschädigungszahlungen ein, die an Betroffene von überlangen Gerichtsverfahren ausgezahlt werden sollen. Im Jahr 2013 sollen die Entschädigungen auf 3,3 Mio. Euro anwachsen.

„Diese Mittel wären besser in eine Aufstockung des Personals investiert“, sind sich beide Rechtspolitiker einig.

„Der Justizminister sollte in Zukunft weniger Kraft auf irritierende Vorstöße beispielsweise bei der Resozialisierung von Strafgefangenen verwenden und sich in der Landesregierung für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Justiz einsetzen, damit die Brandenburger in Zukunft wieder schneller zu ihrem Recht kommen“, so Voßhoff und Eichelbaum.

1 Quelle: Justizstatistik des Landes Brandenburg 2007-2011

2 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2408 des Abg. Danny Eichelbaum vom 26. September 2012

3 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1958 des Abg. Danny Eichelbaum vom 27. März 2012