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CDU-Landtagsfraktion fordert härtere Strafen für Drogenschmuggel in Gefängnissen / Drogenverstöße in Brandenburger JVAs angestiegen

Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum:

In den Brandenburger Justizvollzugsanstalten sind die Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz angestiegen und haben 2009 einen Höchststand erreicht. Insgesamt gab es 2009 in den Brandenburger JVAs 35 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, die meisten in der JVA Cottbus Dissenchen, 2006 waren es lediglich 13 Verstöße. Das geht aus einer Antwort von Justizminister Volkmar Schöneburg auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion hervor. Die CDU-Landtagsfraktion fordert deshalb härtere Strafen für den Drogenschmuggel in Gefängnissen. Das Einschmuggeln von Drogen in Haftanstalten soll künftig als Regelbeispiel eines besonders schweren Falles im Sinne von § 29 Absatz 3 Satz 1 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfasst werden, welcher als Strafmaß eine Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu 15 Jahren vorsieht.Verstärkt muss auch der Einsatz von Drogenspürhunden in den JVAs werden.

Das Einbringen von Rauschgift in Vollzugsanstalten ist besonders strafwürdig. Der stete Zustrom illegaler Drogen in Vollzugsanstalten gefährdet die Sicherheit und Ordnung der Anstalt in schwerwiegendem Maße. Die leichte Verfügbarkeit von Drogen hat zur Folge, dass bei einigen Gefangenen die wesentliche Ursache für die kriminelle Karriere unvermindert aufrechterhalten wird und neue Straftaten nach der Entlassung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.

Eine Drogensubkultur hinter Gittern verfestige nicht nur die bisherige Haltung der Gefangenen zum Drogenkonsum. Vielmehr werde auch die Therapiebereitschaft gemindert. Aufwändige und kostenintensive Entgiftungs-, Beratungs- und Therapiemaßnahmen würden konterkariert.

Zwar ist das Einschmuggeln von Rauschgift bereits nach der bisherigen Fassung des BtMG mit zum Teil empfindlichen Strafen belegt. Wir müssen jedoch feststellen, dass von außen zurückkehrende Gefangene sowie Besucher, vielfältige Methoden entwickelt haben, um Rauschgift in Haftanstalten zu schmuggeln und Kontrollmöglichkeiten, die durch die Rechtsprechung zum Teil eingeschränkt worden sind, aus Eigennutz und mit hoher krimineller Energie zu umgehen. Hier müssen wir flankierend auch mit einer Strafverschärfung reagieren.Eine entsprechende Bundesratsinitiative wird von der CDU-Landtagsfraktion unterstützt.

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