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CDU fordert Brandenburger Landesregierung auf, gegen google street view einzuschreiten - Rechtsgutachten listet Datenschutzverstöße auf

Bis Ende April beabsichtigt der Internetkonzern google für „ google street view“ Straßen und Häuser in Dahme-Spreewald, Barnim, Elbe-Elster, Frankfurt /Oder, Havelland, Märkisch Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam Mittelmark, Spree-Neiße und Teltow-Fläming zu fotografieren. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum:

„ Die Brandenburger Landesregierung und insbesondere der  für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständige Innenminister Rainer Speer ( SPD) ist aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob die Firma google durch die Bildaufnahmen in Brandenburg Persönlichkeitsrechte von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern verletzt. Insbesondere müssen alle Möglichkeiten geprüft werden, wie die Rechte der Betroffenen zusätzlich geschützt werden können. So bergen die Aufzeichnungen sämtlicher Straßenzüge einer Stadt einschließlich der angrenzenden Grundstücke und deren Einstellung in das weltweit abrufbare Internetangebot des Unternehmens Google nicht unerhebliche Risiken für die dort lebenden Personen.

Der neue Google-Dienst leistet zudem einen weiteren Beitrag dazu, dass der Mensch immer „gläserner“ und damit auch angreifbarer und verletzlicher wird. Dies gilt vor allem auch für die Gefahr, dass auf der Grundlage von Informationen, die über „Street View“ gewonnen wurden, Haus-und Wohnungseinbrüche oder andere Straftaten vorbereitet und begangen werden. Vor diesem Hintergrund muss alles unternommen werden, um die Betroffenen durch zusätzliche verfahrenssichernde Maßnahmen in die Lage zu versetzen, ihre schutzwürdigen Interessen effektiv geltend machen zu können.  Der Schnüffelei in die Privatsphäre der Bürger muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die datenschutzrechtswidrige Geisterfahrt von google muss beendet werden.

Die Brandenburger Gemeinden sollten zudem prüfen, ob sie im Rahmen ihrer Sondernutzungssatzungen gegenüber der Firma google für die Sondernutzung öffentlicher Straßen Gebühren erheben können.

Der Rechtsausschuss des Landtages Brandenburg befasste sich bereits in seiner Sitzung am 18. März 2010 auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Thematik. Das daraufhin den Mitgliedern des Rechtsausschusses vom Brandenburger Justizministerium  zugesandte Rechtsgutachten des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaften bestätigt die Befürchtungen der CDU.

Konkret konstatiert das Karlsruher Rechtsgutachten, dass Google Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von rund zwei Metern machen dürfe. Dies entspreche der "üblichen Augenhöhe", die Passagiere in Autos oder Bussen erreichen könnten. Alle darüber hinaus getätigten Bilder seien aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzrechts unzulässig. Derzeit ist die Kamera, die Google auf speziellen Autos durch die Straßen fahren lässt, auf einer Höhe von 2,50 Metern montiert. Damit ragt sie über viele Gartenzäune oder Mauern hinaus.
Laut dem Gutachten, das von der Landesregierung von Rheinland Pfalz in Auftrag gegeben worden ist, dürfen Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienhäusern, von größeren Wohnblocks "mit individualisierenden Eigenschaften" sowie von Gebäuden in ländlichen Gegenden grundsätzlich nicht von Google "fotografiert und im Internet verbreitet werden".
Die Brandenburger Landesregierung darf nicht hilflos zusehen, wie persönliche Daten der Bürgerinnen und Bürger rechtswidrig in die USA  geschickt und damit jeglicher rechtlichen Kontrolle entzogen werden.“

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