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CDU Brandenburg begrüßt geplante Entschädigungen bei langen Gerichtsverfahren

Eichelbaum: „Kürzere Gerichtszeiten in Brandenburg dringend nötig“

Zum Referentenentwurf der Bundesjustizministerin erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Danny Eichelbaum:

Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eine rechtliche Möglichkeit, unmittelbar auf den Fortgang eines konkret anhängigen Verfahrens hinzuwirken, fehlt bislang.

„Dem trägt der Gesetzentwurf Rechnung. Betroffene sollen ihr Recht auf ein zügiges Verfahren innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auch tatsächlich durchsetzen können. Das ist insbesondere angesichts der langen Verfahrenszeiten in Brandenburg notwendig“, betont Eichelbaum.

Zu einem Rechtsstaat gehört, dass der Bürger seinen Rechtschutz auch in angemessener Zeit erhält. Das ist ein Grundrecht jedes Bürgers.

„Die aktuelle Verfahrensdauer bei den Verwaltungs- Finanz,- und Sozialgerichten in Brandenburg ist absolut unbefriedigend“, unterstreicht der Christdemokrat. Die Brandenburger und Brandenburgerinnen müssen bei Klagen gegen die Behörden vor den Verwaltungsgerichten durchschnittlich länger als 2 Jahre auf eine Gerichtsentscheidung warten.

Das ist insofern paradox, als gerade die Brandenburgische Verfassung (Art. 52 IV 1) im Unterschied zu allen anderen Bundesländern explizit ein Grundrecht auf ein zügiges Verfahren vorsieht. Nach  dem Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichtes vom 17.12.2009 stellt bereits eine einjährige Untätigkeit, während derer das Verfahren nicht gefördert wird, eine potenzielle Gefährdung des Grundrechts auf ein zügiges Verfahren dar. Die brandenburgischen Verfassungsrichter betonten schon im letzten Jahr mit sehr klaren Worten die allgemeine politische Spartendenz in der Justiz.

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