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Aktuelle Stunde im Landtag Brandenburg zur Stasi-Debatte

CDU-Fraktion: Aufklärung – jetzt!

In der heutigen Aktuellen Stunde, die von der Fraktion Bündnis 90/Grünen beantragt war, hat die CDU-Fraktion dem Antrag der Grünen zugestimmt. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, sich für eine Erweiterung der Überprüfungsmöglichkeiten nach dem Stasiunterlagengesetz (StUG) einzusetzen. Die Regierungskoalition hat dies erwartungsgemäß abgelehnt. Im Gegensatz dazu hält die CDU-Fraktion die begonnene Debatte über stasibelastete leitende Mitarbeiter in den behördlichen Strukturen erst für den Anfang der Aufarbeitung in Brandenburg - dem Schlusslicht aller Bundesländer in der Vergangenheitsbewältigung.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum erklärte, die SPD habe sich vom Geist des gültigen, verfassungsgemäßen Bundesgesetzes, dem Stasi-Unterlagengesetz, verabschiedet. Die Landesregierung stelle sich auf die Seite der Täter, „obwohl der Justizminister nicht ausschließen kann, dass über die bekannten Personen hinaus noch weitere inoffizielle oder hauptamtliche Mitarbeiter des MfS in der Justiz tätig sind.“ Weiter führt er aus: "

Die im Bundestag auch mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion beschlossene Änderung des Stasiunterlagengesetzes enthält als Voraussetzung der Regelüberprüfung der Richter ausdrücklich weder neue Tatsachen, noch neue Verdachtsmomente. Der Ministerpräsident und der Justizminister verbreiten daher bewusst falsche Behauptungen. Ein rechtsstaatliches Verfahren wird nur durch die strikte Anwendung des Stasiunterlagengesetzes von 2006 gewährleistet." Die Überprüfung der Richter sei ohne weitere Voraussetzungen möglich, sie diene der Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Dieter Dombrowski, distanziert sich von der Position des Ministerpräsidenten mit den Worten: „Während Herr Platzeck eine zweite Chance für die Täter einfordert, warten viele Opfer immer noch auf ihre erste Chance.“

Die CDU-Fraktion tritt im Lichte der vorliegenden Erkenntnisse für eine erneute Überprüfung der gesamten Richterschaft im Land Brandenburg ein.

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