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CDU-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf für ein neues Richtergesetz als Rückschritt ab

Danny Eichelbaum: Richtergesetz ist nicht zustimmungsfähig!

Zur abschließenden Beratung des Richtergesetzes im Hauptausschuss des Landtags erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, Danny Eichelbaum:

„Der Entwurf der Landesregierung für ein gemeinsames Richtergesetz in Berlin und Brandenburg ist ohne gravierende Änderungen für die CDU nicht zustimmungsfähig. Vielmehr ist Justizminister Volkmar Schöneburg in den wesentlichen Neuregelungen vor seiner Berliner Amtskollegin Giesela von der Aue eingeknickt. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein Rückschritt gegenüber dem bisherigen Richterrecht in Brandenburg und ein offensichtliches Wahlkampfgeschenk an die Berliner Justizsenatorin Giesela von der Aue.

In der Anhörung im Rechtsausschuss haben fast alle Experten den Gesetzentwurf abgelehnt. Mit diesem Gesetz macht Justizminister Volkmar Schöneburg eine Politik gegen die gesamte Brandenburger Justiz. Das vorgesehene Richtergesetz enthält weder Erwägungen zur Selbstverwaltung der Justiz - wie sie sogar von der ministeriellen Arbeitsgruppe vorgeschlagen worden sind - noch akzeptable Mitbestimmungsrechte für die Richterinnen und Richter im Land. Gestärkt wird lediglich die Stellung der Ministerialverwaltung. Systemwidrig und unter Verstoß gegen das Bundesrecht soll die Zuständigkeit der Richterdienstgerichte auf die völlig überlastete Verwaltungsgerichtsbarkeit übertragen werden. Für die Verlegung des Richterdienstgerichtshofes nach Berlin fehlt es zudem an einer Ermächtigung!“

Eichelbaum fordert die Beibehaltung der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Richterdienstgerichte, so wie sie in allen anderen Ländern geregelt ist und hält insgesamt fest:„Es stellt sich die Frage, warum Brandenburg vor Berlin einen Hofknicks macht und auf die bisher in der Praxis bewährten Vorschriften im Brandenburger Richtergesetz einseitig verzichtet.“

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