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CDU-Landtagsfraktion widerspricht Generalstaatsanwalt Rautenberg - Eichelbaum: „SED-Staatsanwälte sollten nach dem Willen des Gesetzgebers nicht in den öffentlichen Dienst übernommen werden“

Zu den Äußerungen des Brandenburger Generalstaatsanwaltes, Dr. Erardo Rautenberg, im Zusammenhang mit der Übernahme von DDR Staatsanwälten und Richtern in den Staatsdienst des Landes Brandenburg, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDULandtagsfraktion, Danny Eichelbaum:

„Der Generalstaatsanwalt irrt, wenn er behauptet, es habe dem Willen der frei gewählten Volkskammer entsprochen, dass DDR-Staatsanwälte und Richter nach 1990 in den Staatsdienst übernommen werden sollten. Im Gegenteil! Der Einigungsvertrag sah ein Sonderkündigungsrecht für herausgehobene DDR-Funktionäre vor. Ein weiteres Sonderkündigungsrecht findet sich im Einigungsvertrag für diejenigen Mitarbeiter des DDRStaatsapparates, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen hatten, z.B., wenn DDR- Juristen an Unrechtsurteilen beteiligt waren. Auch Ministerpräsident Matthias Platzeck müsste als ehemaliges Volkskammermitglied den Einigungsvertrag kennen. Warum der Ministerpräsident als ehemaliger Bürgerrechtler die Übernahme von DDR Staatsanwälten, die Mitverantwortung für Unrecht und Unmenschlichkeit im SED-Regime trugen, so vehement verteidigt, bleibt sein Geheimnis.

Die Annahme des Generalstaatsanwaltes, die Übernahme von DDR-Staatsanwälten in Brandenburg unterscheidet sich von der Übernahme von NS-Staatsanwälten in den alten Bundesländern ist falsch. Vielmehr gibt es viele Parallelen und Gemeinsamkeiten bei der Übernahme von Richtern und Staatsanwälten aus beiden Unrechtsregimen. Brandenburg hat leider nichts aus der Vergangenheit gelernt. DDR-Staatsanwälte und Richter hatten in Brandenburg einen Freifahrtschein für die Übernahme in die Justiz. Sinn und Zweck der Sonderkündigungsrechte im Einigungsvertrag war es, dass nur diejenigen ehemaligen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der DDR übernommen werden, die die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Bei DDR Staatsanwälten und auch DDR Strafrichtern bestanden hier große Bedenken. Sie waren die Vollstrecker des SED-Unrechtsregimes und viele von ihnen waren an Unrechtsurteilen beteiligt. Deshalb wollte der Gesetzgeber, dass bei dieser Personengruppe ein besonders hoher Prüfmaßstab bei der Übernahme in den Staatsdienst angelegt wird. Im Gegensatz zu anderen Ländern wurden in Brandenburg DDR Staatsanwälte und Richter besonders lasch geprüft. In keinem anderen Bundesland wurden so viele DDRStaatsanwälte in den Staatsdienst übernommen, wie in Brandenburg. 55 % der ehemaligen DDR-Staatsanwälte konnten ihre Tätigkeit in Brandenburg unmittelbar nach 1990 fortsetzen. Viele andere wurden problemlos als Rechtsanwälte zugelassen. In Brandenburg entschied der zuständige Staatsanwaltberufungsausschuss entgegen den selbst beschlossenen Entscheidungsgrundsätzen sogar, eine ehemalige DDR-Staatsanwältin aus der politischen Abteilung in den Staatsdienst zu übernehmen.“

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