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Eichelbaum begrüßt richtungsweisendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam

Satzung von Blankenfelde-Mahlow rechtswidrig Kommunen können Aufgabe des Winterdienstes nicht auf Anlieger übertragen

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat gestern entschieden, dass die Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, nach der die Anlieger von Straßen den Winterdienst übernehmen sollten, rechtswidrig ist.

Kläger war  ein Bürger aus Mahlow. An sein Grundstück grenzt der Selchower Weg, allerdings ohne angelegten Gehweg. Laut Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sollte der Bürger einen 1,20 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand, wenn nötig, von Schnee und Eisglätte befreien. Der Bürger klagte gegen die Satzung der Gemeinde und bekam nun Recht.

Laut dem Straßenreinigungsgesetz des Landes Brandenburg kann lediglich die Reinigungspflicht an die Eigentümer erschlossener Grundstücke übertragen werden kann. Diese umfasst beim Winterdienst nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam aber nur die Verpflichtung, „die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zur räumen und bei Glätte zu streuen“. Straßen ohne Gehweg sind davon nicht erfasst.

Der CDU-Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum begrüßt das Urteil.

„Das Gericht hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen und klargestellt, dass auf allen öffentlichen Straßen allein die Gemeinden für den Winterdienst zuständig sind. Die Kommunen können die Aufgaben des Winterdienstes nicht einfach auf die Bürger abwälzen. Die Gemeinden im Landkreis Teltow-Fläming sind jetzt aufgefordert, ihre Winterdienstsatzungen zu überprüfen und etwaige Veränderungen vorzunehmen.“

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