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Kreistagsfraktionen einigen sich auf Verfahren zur Abwahl des Landrates

Der Strafbefehl gegen den Landrat ist rechtskräftig. Die Fraktionsvorsitzenden waren sich einig, dass damit ein Antrag auf Abwahl notwendig ist und dieser für die nächste Sitzung des Kreistages vorbereitet wird. Nach einer Frist von sechs Wochen (Abkühlungsfrist), ist der Antrag in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Kreistages aufzunehmen, die am 10. Dezember 2012 stattfindet.

Zur Wahrung der Fristen muss der Abwahlantrag bis zum 24.10.2012 von der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Kreistages (29 Abgeordnete) gemeinsam und eigenhändig unterschrieben vorliegen und beim Vorsitzenden des Kreistages eingereicht werden. Dazu verabredeten die Fraktionsvorsitzenden das Verfahren für die Unterschriftsleistung der Abgeordneten. Erstunterzeichner des Abwahlantrages waren für die SPD/Grüne-Fraktion Fritz Lindner und Gerhard Kalinka, für die LINKEN Kornelia Wehlan und Hans-Jürgen Akuloff, für die CDU Danny Eichelbaum und für die Fraktion FDP/Bauern Matthias Nehrlich und Helmut Dornbusch.

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