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Landesregierung und Stadt Ludwigsfelde müssen Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt der Grossbeerener Brücke in Genshagen einleiten

Landtagsabgeordneter Danny Eichelbaum erhält Antwort der Landesregierung

Nachdem das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz seine Teilnahme an einem Vor-Ort Termin zur Zukunft der Brücke über dem Grossbeerener Graben am 11.9.2014 in Genshagen abgesagt hatte, hagelte es von allen Seiten Kritik. Von staatlicher Arroganz und fehlenden Problembewusstsein war die Rede. Als dann noch das Land Brandenburg ankündigte, die Brücke wegen fehlender Verkehrssicherheit abreißen zu lassen, erklärten sowohl der Wasser-und Bodenverband Dahme-Notte, die Berliner Stadtgüter Süd und Stadtverordnete der Stadtverordnetenversammlung Ludwigsfelde den Erhalt der Brücke für unverzichtbar.

Anlass für den Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum einen Fragekatalog zum Zustand und zur Zukunft der Brücke an die Landesregierung einzureichen. Diese Woche antwortete nun der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Jörg Vogelsänger ( SPD) auf die Fragen des Landtagsabgeordneten. Demnach kommt ein Gutachten vom Oktober 2013 zu dem Schluss, dass die Verkehrssicherheit der Brücke mit der Zustandsnote von 3,7 nicht mehr gegeben ist."

Das LUGV hat aufgrund seiner Verkehrssicherheitspflicht die zuvor provisorisch durch die Stadt Ludwigsfelde gesperrte Brücke im Oktober 2014 gesperrt, indem es zwei Betonteile vor die Auffahrt zur Brücke hat setzen lassen. Durch diese Maßnahme soll die Stadt in die Lage versetzt werden, die Brücke in ihr Eigentum zu übernehmen." Weiter heißt es in der Antwort, " ein Fördertatbestand zur Bereitstellung von Fördermitteln durch das Land ist gegenwärtig nicht erkennbar." Hierzu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum: " Ich hoffe, dass der Landesregierung endlich bewusst geworden ist, dass die Brücke nicht abgerissen werden darf. Das Land und die Stadt Ludwigsfelde sollten jetzt die Zeit nutzen, um Mittel und Wege zu finden, um die Brücke dauerhaft zu erhalten."

Anlage Antwort der Anfrage:

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