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Gefängniswärter bald ohne Schusswaffen? Spar-Ideen im Justizressort. Strafvollzugsbeamte warnen vor mangelnder Abschreckung

Sie bewachen Schwerverbrecher, Mörder und Gewalttäter. Doch für den Selbstschutz und für Notfälle müssen Brandenburgs Gefängniswärter womöglich bald auf Schusswaffen verzichten. Im Justizministerium gibt es ernsthafte Überlegungen, den Strafvollzugsbediensteten in den Gefängnissen des Landes die Schusswaffen abzunehmen und deren Einsatz komplett abzuschaffen. Entsprechende PNN-Recherchen bestätigte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag.

Hintergrund ist die derzeit im von Helmuth Markov (Linke) geführten Justizministerium laufende Neuberechnung des Personalbedarfs, der nach dem 2013 gültigen, stärker auf Resozialisierung und Betreuung ausgerichteten Vollzugsgesetz nötig ist. Eine Arbeitsgruppe des Ministeriums hat dazu verschiedene Modelle erarbeitet und am Donnerstag auch im Rechtsausschuss vorgestellt. Nach Berechnungen der Arbeitsgruppe müssten es 1138 statt der derzeit rund 980 Bediensteten sein, um das seit 2013 geltenden Gesetz umzusetzen.

Nach zwei weiteren Modellen wären auch 1082 und 1062 Stellen möglich - allerdings nur, wenn künftig Schusswaffen für Strafvollzugsbeamte in den Gefängnissen komplett abgeschafft werden. Der Ministeriumssprecher verwies auf den Freistaat Sachsen, wo die Wärter ebenfalls keine Schusswaffen mehr tragen. Damit Strafvollzugsbeamte Waffen tragen dürfen, ist der Personalaufwand hoch. Denn neben der Schusswaffenausbildung müssen die Beamten für die Berechtigung, Waffen im Dienst zu tragen und im Notfall auch einzusetzen, in der Dienstzeit regelmäßige Pflichtübungen absolvieren. Wenn all dies komplett wegfallen würde, müsste weniger Zeitaufwand und damit weniger Personal eingeplant werden. Daneben gibt es weitere Stellschrauben, die die Arbeitsgruppe berücksichtig hat, etwa die Sicherheitskontrollen beim Inventar oder Vorschriften zur Sicherheitsprüfung von Gefangenentransportern. Am meisten Personal ließe sich allerdings durch den Verzicht auf Schusswaffen einsparen.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten befürchtet deshalb schwere Sicherheitslücken in Brandenburgs Gefängnissen. Der Landesvorsitzende Rainer Krone sagte den PNN: "Ich kann nur davor warnen, Schusswaffen im Strafvollzug generell abzuschaffen." Angesichts der aktuellen Sicherheitslage sei dies gefährlich, der Effekt der Abschreckung gehe verloren. "Wir müssen uns alle Möglichkeiten offenhalten. Wir wissen nicht, was auf uns zukommt", sagte Krone. Als Beispiele nannte er die wachsende Zahl von Flüchtlingen und die steigende Terrorgefahr. Bei ernsthaften Notfällen in den Gefängnissen könnten sich die Bediensteten dort auch "nicht mehr auf die Polizei verlassen, weil die kaputt gespart wurde". Der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, sagte, wenn Schusswaffen komplett abgeschafft werden, sei dies eine ernsthafte Gefahr für die Vollzugsbediensteten. "Die Sicherheit der Beamten muss neben der Verhinderung von Ausbrüchen Priorität haben."

Ohne mit Schusswaffen ausgestattete Beamte sei die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten nicht mehr gewährleistet. "Damit steigt auch das Risiko für gewalttätige Auseinandersetzungen in den Gefängnissen und Fluchtversuche." In Auftrag gegeben worden war die Neuberechnung des Personalbedarfs noch von Markovs Vorgänger Volkmar Schöneburg (Linke), dem Vater des Brandenburger Strafvollzugsgesetzes, das aus Sicht der meisten Fachleute eines der modernsten und liberalsten Strafvollzugsgesetze in der Bundesrepublik ist. Die neuen Berechnungsmodelle berücksichtigen erstmals die neuen Gesetzesvorgaben. Fest steht damit zunächst eins: Derzeit gibt es viel zu wenige Strafvollzugsbedienstete in Brandenburgs Gefängnissen. "Aus dem neuen Berechnungsmodell geht ganz klar hervor, dass die bisherige Personalbedarfsplanung im Justizvollzug von Anfang an viel zu knapp bemessen war", sagte der Grünen- Rechtsexperte Benjamin Raschke. "Der Minister ist aufgefordert, hier so schnell wie möglich nachzubessern." Tatsächlich sieht der Haushalt für dieses Jahr nur 1010 Stellen vor. CDU-Rechtsexperte Eichelbaum erklärte, der nun errechnete Personalbedarf zeige, dass sich Markov beim Strafvollzug nicht an das von Rot-Rot durchgedrückte Gesetz halte.

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 08.01.2016

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