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"Fatales Signal" - Die CDU will die Ersatzfreiheitsstrafe erhalten. Anders sehen es die Vollzugsbediensteten

Potsdam - Die Pläne von Brandenburgs neuem Justizminister Stefan Ludwig (Linke) zur Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe stoßen auf ein geteiltes Echo. Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag kritisierte Ludwigs Vorschlag scharf, über den die Justizministerkonferenz, deren Vorsitz Brandenburg innehat, Anfang Juni in Nauen befinden soll.

Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird und diese nicht zahlen kann, kommt nach bisheriger Regelung in Haft. Diese Praxis soll nach Ludwigs Willen ein Ende haben. CDU-Fraktionschef Ingo Senftleben sagte, dann könnten sich die Richter auch ihre Urteile verkneifen. Dem Rechtsstaat gehe damit ein Sanktionsmittel verloren. Das Signal an Verurteilte und die Gesellschaft sei fatal, wenn Taten nicht mehr verfolgt und auf die Einhaltung der Gesetze nicht mehr geachtet werde. CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum sagte, Ludwigs Vorschlag setze die "linke ideologische Linie von Ludwigs Amtsvorgängern fort". Der Minister beabsichtige eine weitere Verharmlosung und Aufweichung strafrechtlicher Sanktionen. Ludwigs Pläne seien der Versuch, vom Personalmangel an den Gerichten und in den Justizvollzugsanstalten des Landes abzulenken.

"Die Verringerung der strafrechtlichen Ahndung ist den Bürgern angesichts steigender Kriminalitätszahlen nicht zu vermitteln. Es gibt außerdem auch gar keinen Regelungsbedarf, da Straftäter jederzeit beantragen können, freie Arbeit zur Tilgung einer Geldstrafe leisten zu dürfen", sagte Eichelbaum. Stattdessen sollte der "Instrumentenkasten der strafrechtlichen Sanktionen in Brandenburg" erweitert werden. "Schwitzen statt Sitzen" - also gemeinnützige Arbeit - solle ausgebaut werden. Davon profitiere nicht nur die Allgemeinheit. Verurteilte, die lange arbeitslos sind, könnten so wieder einen geregelten Arbeitsrhythmus erlernen - und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, so Eichelbaum. Als Vorbild nannte er das Berliner Pilotprojekt "Day for Day", bei dem Straftäter in den Justizvollzugsanstalten ihre Ersatzfreiheitsstrafen durch Arbeit abkürzen können. Die "Regelstrafe einer nicht gezahlten Geldstrafe muss jedoch die Ersatzfreiheitsstrafe bleiben", sagte er. Ralf Roggenbuck, Landeschef beim Bund Brandenburger Staatsanwälte, nannte die Abschaffung der Ersatzhaft den falschen Weg. Durch den Wegfall würde den Strafverfolgungsbehörden ein Druckmittel fehlen, um Strafen gegen zahlungsunwillige Täter zu vollstrecken.

Insbesondere mit Blick auf die sogenannten Reichsbürger, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen, das Rechtssystem nicht anerkennen und zunehmend zum Problem für die Behörden werden, sei der Wegfall der Ersatzhaft fatal. Die Abschaffung gebe gerade jenen, die das Rechtssystem ablehnen und missbrauchen, "die Möglichkeit das zu tun". Hier gehe dann jede Chance auf Vollstreckung verloren. Wer die Geldstrafe tatsächlich nicht zahlen könne, könne dies auch über Arbeit ableisten. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten in Brandenburg hält die Ersatzfreiheitsstrafe wegen der hohen Fluktuation für eine große Belastung für die Gefängnisse im Land. Der Verwaltungsaufwand sei enorm, die eigentliche Gesetzesvorgabe zur Behandlung und Resozialisierung sei bei den kurzen Ersatzfreiheitsstrafen von maximal sechs Monaten gar nicht möglich, sagte Landeschef Rainer Krone. Mit der aktuellen Personalausstattung im Strafvollzug sei das nicht machbar. Am Ende bleibe nur ein Verwahrvollzug. Eine Ableistung der Strafe über Sozialstunden wäre für die meisten Verurteilten die bessere Alternative. Der Aufwand im Gefängnis für Verurteilte, die "dreimal schwarzgefahren sind" sei enorm. Zudem seien auch Urteile fragwürdig gegen Menschen, bei denen klar sei, dass sie die Geldstrafe nicht zahlen könnten. "Die Strafe läuft dann ins Leere", sagte Krone. Betroffen sind in Brandenburg sechs Prozent der zu einer Geldstrafe Verurteilten. Bundesweit sind es sieben Prozent. Diese Gefängnisaufenthalte verursachen der Justiz immense Kosten. Gut acht Prozent der Häftlinge im Land sitzen ein, weil sie eine Geldstrafe nicht beglichen haben. Justizminister Ludwig argumentiert, dass es unverhältnismäßig sei, wenn Menschen, die zu einer Geldstrafe und nicht zu Gefängnis verurteilt worden seien, dann doch in Haft müssten. Einer Ministeriumssprecherin zufolge sollen mit dem Vorschlag Alternativen zur Ersatzhaft wie etwa Ratenzahlungen gefunden werden - ein Führerschein- Entzug zähle ausdrücklich nicht dazu. Eine Arbeitsgruppe, die von der Justizministerkonferenz eingerichtet werden soll, solle neue Sanktionsmöglichkeiten suchen.Alexander Fröhlich

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 25.05.2016

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