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Zu wenige Staatsanwälte - Personalmangel hat sich verschärft

Der Personalmangel in den Brandenburger Staatsanwaltschaften hat sich in den vergangenen drei Jahren stetig verschärft. Im Vergleich zu 2015 ist der rechnerische Bedarf an Staatsanwaltsstellen von 228 auf 234 im Jahr 2017 gestiegen. Tatsächlich nahm die Zahl der besetzten Stellen jedoch ab von 224 auf 222. Aktuell gibt es nur noch 220 Stellen. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Rechtsexperten Danny Eichelbaum hervor. „Rechtsstaatliche Verfahren und Rechtsschutz für die Bürger scheinen der Landesregierung nicht wichtig zu sein“, sagte Eichelbaum. „Die Landesregierung gefährdet mit ihrer Rechtspolitik die effektive Strafverfolgung, wenn aufgrund von Fristabläufen Untersuchungshäftlinge entlassen werden oder Strafprozesse wegen Verjährung platzen.“ Der Personalbedarf wird bundeseinheitlich berechnet und ergibt sich aus der Zahl der Fälle, die bei der Staatsanwaltschaft eingehen. Laut diesem System fehlten derzeit in Brandenburg mindestens 18 Staatsanwälte, davon fünf in Cottbus, zehn in Frankfurt und drei in Potsdam, kritisierte Eichelbaum. Bei der Staatsanwaltschaft sollen laut Ministerium drei neue Stellen geschaffen werden. Das sei angesichts des Personalbedarfs ein Witz, so Eichelbaum. „Wie soll so die Kriminalität im Land bekämpft werden?“

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 18.05.2018

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