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Justizpanne: Vorzeitige Entlassung eines Mörders hat politisches Nachspiel

Ein verurteilter Mörder kommt frei, weil das Landgericht Potsdam Unterlagen nicht fristgerecht verschickt hat. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Handhabe für einen erneuten Haftbefehl. Der Fall wird nun den Rechtsausschuss des Landtags beschäftigen.

Im Fall des verurteilten Mörders, der aufgrund einer Justzipanne vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, sorgt für Empörung und Kopfschütteln. „Das hätte nicht passieren dürfen. Es ist nicht das erste Mal, dass Straftäter in Brandenburg wegen der Überschreitung gesetzlicher Fristen aus der Haft entlassen wurden“, sagte Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Im Brandenburger Landtag wird der Fall ein politisches Nachspiel haben: Eichelbaum kündigte an, Justizminister Stefan Ludwig (Linke) bei der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses zu den Ursachen der Justizpanne befragen zu wollen. 

Bereits 2015 waren zwei mutmaßliche Sexualstraftäter nach überlangen Verfahrensdauern aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Cottbuser Landgericht damals hatte auf Personalengpässe verwiesen. „Wenn der Grund für die Entlassung des verurteilten Straftäters wieder einmal Personalmangel am Landgericht Potsdam sein sollte, so muss das Konsequenzen haben“, sagte Eichelbaum der MAZ.

Absichtlich gegen den Baum gerast

Der Angeklagte war im Februar dieses Jahres vom Landgericht Potsdam zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter war eram 1. Weihnachtsfeiertag 2015 absichtlich mit seiner Frau mit einem Kleinwagen gegen einen Straßenbaum bei Güterfelde (Potsdam-Mittelmark) gerast. Der Angeklagte überlebte schwer verletzt, die 57-Jährige Frau starb.

Das Landgericht erkannte in der Tat einen Mord. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Angeklagten hatte Revision eingelegt. Weil ihm allerdings für die Revision wichtige Unterlagen des Landgerichts nicht fristgerecht zugeschickt wurden, hatte er mehrere Anträge auf Haftunterbrechung beim Oberlandesgericht (OLG) eingereicht.

Entlassen, weil Protokoll fehlte

Das OLG gab ihm am Donnerstag recht und setzte den Haftbefehl wegen überlanger Verfahrensdauer außer Kraft – wegen einer Formalie: Das Protokoll der Hauptverhandlung war nicht fristgerecht abgegeben worden. 

Das Landgericht Potsdam wollte sich auf Anfrage am Freitag nicht zu dem Fall äußern, da die Entscheidung des OLG noch nicht vorliege. Die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht derzeit keine Handhabe für einen erneuten Haftbefehl. Gegen die Entscheidung des OLG könnten keine Rechtsmittel eingelegt werden, heiß es. Außerdem lägen für die Beantragung eines Haftbefehls keine neuen Haftgründe vor. 

„Die Bürger müssen sich in Brandenburg darauf verlassen können, dass verurteilte Straftäter ihre Haftstrafe auch vollständig verbüßen“, sagte Danny Eichelbaum. „Dafür hat auch die Landesregierung und Justizminister Stefan Ludwig Sorge zu tragen.“

Von Torsten Gellner

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 07.12.2018

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