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Neues Richtergesetz - Aufschrei der Präsidenten

Justizminister Stefan Ludwig gerät unter Druck. Die Präsidenten der Obergerichte von Berlin und Brandenburg protestieren zusammen mit den Generalstaatsanwälten gegen das geplante neue Richtergesetz in Brandenburg. Die Opposition hegt verfassungsrechtliche Bedenken.

Eine halbe Seite Text und darunter acht Unterschriften: Die Präsidenten des gemeinsamen Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg, des gemeinsamen Landessozialgerichtes, des gemeinsamen Landesarbeitsgerichtes, des gemeinsamen Finanzgerichtes, dazu die beiden Generalstaatsanwälte und die Präsidenten des Oberlandesgerichtes und des Berliner Kammergerichtes verleihen der Protestnote ein besonderes Gewicht.

Diese richtet sich gegen die von Justizminister Stefan Ludwig (Linke) auf den Weg gebrachte Novelle des brandenburgischen Richtergesetzes. Mit diesem Alleingang, so die Chef-Juristen, verlässt Brandenburg den eingeschlagenen Weg, die Justiz zu vereinheitlichen, und verletzt den Staatsvertrag zur Errichtung der gemeinsamen Fachobergerichte von 2004.

Gerügt wird der Plan, den Wahlmodus für juristische Spitzenämter zu ändern. Bisher werden leitende Stellen an Gerichten und Staatsanwaltschaften ausgeschrieben. Ein Fachgremium bewertet die Bewerbungen und der Justizminister oder der Justizsenator machen den jeweiligen Richterwahlausschüssen einen Personalvorschlag, der angenommen oder abgelehnt werden kann.

Künftig soll in Brandenburg der Richterwahlausschuss unter allen Bewerbungen wählen können. Was nach mehr Demokratie aussieht, stößt in der Richterschaft auf Vorbehalte. Der Richterwahlausschuss ist zu zwei Dritteln mit Vertretern des Landtages besetzt, der Rest mit Richtern. Die Politik könnte dann ohne Bestenauslese Mehrheitsentscheidungen gegen den juristischen Sachverstand organisieren, so die Befürchtung.

Noch gravierender ist eine zweite Gesetzesänderung. Richter sollen ein weiteres Richteramt übertragen bekommen können. Denkbar wäre es künftig, dass beispielsweise nicht ausgelastete Arbeitsrichter bis zur Hälfte ihrer Arbeitszeit als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder an Verwaltungsgerichten eingesetzt werden können – auch gegen ihren Willen.

Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, hält das für unvereinbar mit der richterlichen Unabhängigkeit. Er spricht bereits von erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Vor allem aber sieht er darin einen untauglichen Versuch, die Personalnot an den Landgerichten zu beheben. Ein Arbeitsrichter, der kurz vor der Pensionierung steht, werde sich wohl kaum halbtags in ein völlig neues Gebiet einarbeiten. Der Krankenstand bei Richtern sei jetzt schon hoch und könnte dann noch steigen.

Ende Februar werden bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Landtages Kritiker und Befürworter des Gesetzentwurfes zu Wort kommen. Die Gerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte wollten offenbar nicht so lange warten und wandten sich mit ihrer Erklärung schon Ende vergangener Woche an die Mitglieder des Rechtsausschusses. Sie fürchten, dass vor allem in den gemeinsamen Gerichten Richter eingesetzt werden, die auf unterschiedliche Weise ins Amt gekommen sind, und die brandenburgischen Richter plötzlich halbtags anderswo eingesetzt werden können.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 19.02.2019

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