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Grund ist unklar: Weniger beschleunigte Strafverfahren vor den Amtsgerichten

Potsdam (dpa) Brandenburger Amtsgerichte haben in den vergangenen Jahren über immer weniger beschleunigte Strafverfahren verhandelt. 2018 beendeten die Amtsrichter 2208 Strafprozesse im Schnellverfahren und damit 702 weniger als ein Jahr zuvor, wie das Brandenburger Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 2016 gab es noch 3216 Prozesse.

Für die Schnellverfahren gelten geringere Anforderungen als für normale Strafverfahren wie etwa eine kürzere Ladungsfrist. Der Sachverhalt muss klar und die Beweislage muss für eine sofortige Verhandlung geeignet sein. Die Hauptverhandlung soll nicht später als sechs Wochen nach dem Antrag eröffnet werden. Ist eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zu erwarten, muss der Angeklagte einen Pflichtverteidiger bekommen, sollte er noch keinen Verteidiger haben. Die Freiheitsstrafe darf nicht höher als ein Jahr betragen.

Die vier Staatsanwaltschaften in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam stellten zuletzt auch deutlich weniger Anträge auf solche Verfahren. Ihre Zahl sank von 3632 im Jahr 2016 auf 2707 im vergangenen Jahr, wie das Justizministerium der CDU-Landtagsfraktion auf eine Anfrage mitteilte. Die meisten Anträge für ein Schnellverfahren wurden demnach wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr gestellt.

Die Gründe für den Rückgang der Anträge seien nicht bekannt, da darüber keine statistischen Erhebungen geführt würden, sagte ein Ministeriumssprecher. "Die Staatsanwaltschaften sind bestrebt, in geeigneten Fällen für die Durchführung beschleunigter Verfahren Sorge zu tragen."

Der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, sieht den Grund für den Rückgang der Anträge im Personalmangel bei den Staatsanwaltschaften. "Jahrelang hat die rot-rote Landesregierung es versäumt, die Staatsanwaltschaften angemessen mit Personal auszustatten, das gilt vor allem für die Strafverfolgungsbehörden in Cottbus und Frankfurt (Oder)." Mehr beschleunigte Strafverfahren könne es nur geben, wenn neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften geschaffen werden.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 11.03.2019

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