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Nachtflug: Land verwehrt Betroffenen Klage-Hilfe

Die Landesregierung denkt nicht im Entferntesten daran, potentielle Kläger gegen den Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ finanziell zu unterstützen. Weder klagende Anwohner noch der Bürgerverein BVBB können damit rechnen, dass ihnen die Landesregierung für etwaige Gerichts-, Gutachter- oder Anwaltskosten Mittel zur Verfügung stellt.

Das geht aus einer Antwort der Brandenburgischen Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage von Danny Eichelbaum im Landtag hervor. Für den CDU-Landtagsabgeordneten ist die Antwort des zuständigen Ministers „eine Ohrfeige für die klagenden Umlandgemeinden und die Anwohner des zukünftigen Flughafens BBI“. Wenn die Landesregierung meine, sie hätte mit dem Lärmschutzkonzept eine „rechtmäßige und ausgewogene Entscheidung getroffen, die niemanden – im Vergleich zur bisherigen Regelung. . . schlechter stellt“, so befinde sie sich auf einem rechtspolitischen Holzweg, so Eichelbaum. Angesichts der bisherigen Prozesskosten für das Land in Höhe von einer Million Euro und des hohen Prozessrisikos fordert er das Land auf, den Dialog mit den klagenden Umlandgemeinden zu intensivieren, um weitere Klagen zu verhindern. Noch wäre das möglich, da sich der Planergänzungsbeschluss im Auslegungsverfahren befinde. (MAZ)

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung, 09.01.2010

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