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Gemeinsames Gefängnis für gefährliche Verbrecher

Gefährliche Straftäter aus Brandenburg und Berlin sollen künftig nach einem gemeinsamen Konzept der Länder untergebracht werden. "Wir wollen beim Thema Sicherungsverwahrung kooperieren", sagte Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) in Potsdam.

"Die Vision ist ein Sicherungsverwahrungsgesetz." Schöneburg strebt dabei zentrale Maßnahmen in einer Haftanstalt in Brandenburg an. Als mögliche gemeinsame Einrichtung brachte er die Anstalt in Brandenburg an der Havel ins Gespräch. Eine Arbeitsgruppe mit rund einem Dutzend Experten aus Theorie und Praxis wurde eingesetzt. Bis Ende des Jahres soll laut Schöneburg ein Eckpunktepapier für ein gemeinsames Konzept vorliegen. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) warnte vor übereilten Festlegungen. Sie verwies darauf, dass die Arbeitsgruppe "ergebnisoffen" tage. Deren Überlegungen sollte man nicht vorgreifen - etwa durch die vorschnelle Festlegung auf eine bestimmte Haftanstalt. Brandenburg sei sicher eine Möglichkeit, meinte von der Aue. Es gebe aber auch noch andere Alternativen. Die CDU-Fraktion im brandenburgischen Landtag begrüßte die angestrebte Kooperation grundsätzlich. Nötig sei jedoch auch eine enge Abstimmung mit den anderen Bundesländern, sagte der rechtspolitische Sprecher Danny Eichelbaum. "Es darf keinen Flickenteppich beim Vollzug der Sicherungsverwahrung geben." Hintergrund ist die nötige Reform zur Sicherungsverwahrung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Danach verstößt Deutschland mit der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte, weil gefährliche Straftäter trotz ihres Haftendes eingesperrt bleiben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Maßnahmen darum künftig nur noch in absoluten Ausnahmen einsetzen. Nach ihren Plänen soll sie auf schwere Fälle wie Sexual- und Gewalttäter beschränkt werden. In Brandenburgs sechs Haftanstalten sitzen derzeit knapp 1600 Menschen ein. Das Land verfügt über 2123 Haftplätze; im Gefängnis Brandenburg/Havel sind derzeit von 413 Plätzen 321 belegt.

Quelle: Berliner Morgenpost, 14.06.2010

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