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Therapie statt Dauerknast - Justizminister Schöneburg kritisiert geplante Neuregelung der Sicherungsverwahrung

Wer als gemeingefährlich gilt, könnte einfach weggesperrt werden – notfalls für immer. Um als gemeingefährlich zu gelten, reicht es möglicherweise aus, betrunken am Steuer erwischt zu werden. Das dürfe nicht sein, meint Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE). Er äußert Kritik an Plänen zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte die Pläne am Freitag vorgestellt.

Notwendig ist die Neuregelung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstoße.

Es werde jetzt zwar versucht, die Sicherungsverwahrung auf Sexual- und Gewalttäter zu beschränken, erkennt Schöneburg an. Jedoch bleibe eine Hintertür. Täter, die zu mehr als zehn Jahren Haft verurteilt sind, könnten weiter von der Sicherungsverwahrung betroffen sein.

Besonders schlimm findet Schöneburg die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Heranwachsende. Er spricht von einer »Fehlleistung der Bundesregierung«. Gerade die jungen Menschen seien einer Erziehung noch zugänglich. »Für jugendliche Straftäter, bei denen regelmäßig Reifedefizite bestehen, gilt dies umso mehr.« Der Justizminister möchte den jugendlichen Straftätern die Chance geben, sich positiv zu entwickeln. »An der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Jugendliche und Heranwachsende festzuhalten, kommt mithin einer Bankrotterklärung des primär auf Erziehung ausgerichteten Jugendstrafrechts und Jugendvollzugs nahe.«

Schöneburg wünscht sich eine spezielle psychologische und therapeutische Betreuung. Ziel soll die Resozialisierung sein. Die Sicherungsverwahrten sollen irgendwann entlassen werden können und dann keine weiteren Delikte mehr verüben. Verwahrte, bei denen keine Therapie fruchtet, sollen wenigstens menschenwürdig untergebracht sein. Wie das konkret aussehen soll, damit befasst sich seit Mai eine Arbeitsgruppe des Berliner Senats und der brandenburgischen Landesregierung. Die Arbeitsgruppe sei »hochkarätig besetzt« mit Führungskräften aus den Justizressorts beider Bundesländer, mit erfahrenen Psychiatern, einem Richter und einem Rechtsanwalt, erläutert Schöneburg. »Bis Ende 2010 sollen erste Ergebnisse vorgelegt werden.«

Die Landtagsabgeordnete Linda Teuteberg (FDP) erklärte, die Reform ermögliche den angemessenen Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern und wahre zugleich die »rechtsstaatlichen Anforderungen an dieses schärfste Schwert der Kriminalpolitik«.

Die CDU fordert den Justizminister auf, nicht länger zu reden, sondern endlich zu handeln und darzustellen, wie die Reform der Sicherungsverwahrung in Brandenburg umgesetzt werde. Es sei nicht hinnehmbar, dass Schöneburg seit Monaten jede klare Konzeption schuldig bleibe, rügte der CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum. Die Verantwortung liege ganz klar beim Minister. Er müsse sagen, wie es weitergeht. Eichelbaum betonte: »Die Menschen in Brandenburg wollen, dass gemeingefährliche Straftäter weiterhin hinter Schloss und Riegel bleiben. Kein Täter darf unkontrolliert in Freiheit kommen, solange er für die Allgemeinheit noch eine Gefahr darstellt. Erst recht nicht Täter, die von Gerichten und Gutachtern übereinstimmend und klar für ein großes Sicherheitsrisiko gehalten werden.«

Indessen hat das Landgericht Potsdam nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen einen 43-Jährigen verhängt. Der Mann hatte immer wieder Frauen überfallen und sie vergewaltigt, zuletzt eine 20-Jährige in Seddin. Dafür wurde er im November 2000 zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Ob er trotzdem frei kommt, steht noch nicht fest. Der Verteidiger hat Revision angekündigt.

Quelle: Neues Deutschland, 04.11.2010

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